Zollmeldung Indien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Indien - Vereinfachungen beim Import von gebrauchten Maschinen für die Elektronikindustrie
29.06.2018
Bonn (GTAI) – Das indische Umweltministerium (Ministry of Environment, Forest and Climate Change) hat den Genehmigungsvorbehalt für den Import von gebrauchten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen Komponenten für die Elektronikindustrie abgeschafft. Voraussetzung ist eine Restlebensdauer der Gebrauchtmaschinen von mindestens fünf Jahren. Zum Zeitpunkt der Einfuhr ist u.a. ein Zertifikat von einem im Exportland akkreditierten technischen Prüfunternehmen erforderlich, das Herstellungsjahr, Restlebendauer und Funktionalität der Maschinen und Anlagen nachweist. Rechtsgrundlage ist eine Änderung der indischen Abfallverordnung „Hazardous and Other Wastes (Management and Transboundary Movement) Rules, 2016“ vom 11.06.2018.