Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Indien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Indien - Vereinfachungen beim Import von gebrauchten Maschinen für die Elektronikindustrie

Bonn (GTAI) –  Das indische Umweltministerium (Ministry of Environment, Forest and Climate Change) hat den Genehmigungsvorbehalt für den Import von gebrauchten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen Komponenten für die Elektronikindustrie abgeschafft. Voraussetzung ist eine Restlebensdauer der Gebrauchtmaschinen von mindestens fünf Jahren. Zum Zeitpunkt der Einfuhr ist u.a. ein Zertifikat von einem im Exportland akkreditierten technischen Prüfunternehmen erforderlich, das Herstellungsjahr, Restlebendauer und Funktionalität der Maschinen und Anlagen nachweist. Rechtsgrundlage ist eine Änderung der indischen Abfallverordnung „Hazardous and Other Wastes (Management and Transboundary Movement) Rules, 2016“ vom 11.06.2018.  

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.