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Zollbericht Indien Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Standards und Normen

Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.

Von Jürgen Huster | Bonn

Standards der indischen Normenbehörde

In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden diejenigen Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen beziehungsweise Inbetriebnahme die Einhaltung verbindlicher, von der indischen Normenbehörde "Bureau of Indian Standards (BIS)" festgesetzter Normen und technischer Vorschriften vorgeschrieben ist. Zu dem Warenkreis zählen etwa Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und Vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen. Für diese Waren hat der indische Hersteller oder Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS zu beantragen.

Darüber hinaus ist im Rahmen des "Compulsory Registration Scheme (CRS)" des BIS für bestimmte elektronische Gebrauchsgüter wie Mikrowellenöfen, Datenverarbeitungsmaschinen, Drucker, Smartphones etc. vorab eine Konformitätsbewertung bei vom BIS akkreditierten Prüflaboren in Indien zwingend vorgeschrieben.

Telekommunikationsausrüstungen

Für den Import von Telekommunikationsausrüstungen ist vorab eine Konformitätsbewertung durch das Telecommunication Engineering Centre (TEC) des indischen Ministeriums für Telekommunikation erforderlich (Mandatory Testing and Certification of Telecommunications Equipment – MTCTE)

Textilien und Bekleidung 

Für die Einfuhr von Textilien und Bekleidung mit Ursprung in bestimmten Ländern ist ein Prüfzeugnis von einem im Ursprungsland der Waren von der indischen Regierung anerkannten Prüflabor erforderlich, das nachweist, dass die Waren keine gesundheitsschädlichen und verbotenen Textilfarbstoffe enthalten. Ein Prüfzeugnis ist nicht erforderlich für Ursprungswaren der EU, Serbien und China.

Arzneimittel und Medizinprodukte

Einfuhren von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Geräten und Kosmetika sind vorab bei der "Central Drugs Standard Control Organization (CDSCO)", einer Behörde im Geschäftsbereich des indischen Gesundheitsministeriums, zu registrieren. Darüber hinaus ist eine Importlizenz der CDSCO erforderlich.

Gebrauchtwaren

Für die Einfuhr von Gebrauchtwaren ist grundsätzlich eine Genehmigung der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich. Ausgenommen sind gebrauchte Investitionsgüter (capital goods) inklusive instandgesetzte Ersatzteile sowie solche Gebrauchtwaren, die durch entsprechenden Eintrag in der Einfuhrliste beziehungsweise durch Notification/Notice des DGFT einfuhrfähig sind. Für instandgesetzte Ersatzteile ist durch ein sogenanntes Chartered Engineer Certificate (CEC), das von einer von der indischen Regierung zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle im Exportland auszustellen ist, nachzuweisen, dass die Nutzungsdauer des gebrauchten Ersatzteils mindestens 80 Prozent des entsprechenden neuwertigen Teils entspricht. Als Nachweis zur Ermittlung des Zollwerts sowie der Restnutzungsdauer wird für die Einfuhr von Gebrauchtmaschinen regelmäßig ein CEC gefordert.

Datenverarbeitungsmaschinen

Die Einfuhr von gebrauchten Datenverarbeitungsmaschinen und deren Einheiten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Gebrauchte Kraftfahrzeuge

Gebrauchte Kraftfahrzeuge aus HS-Kapitel 87 dürfen zum Zeitpunkt der Einfuhr grundsätzlich nicht älter als drei Jahre, gerechnet ab Herstellungsdatum, sein. Für diese Fahrzeuge ist ein Prüfzeugnis (certificate) von einer von der indischen Regierung im Exportland anerkannten Prüfstelle vorgeschrieben. Gebrauchte Kraftfahrzeuge dürfen nur über den Hafen Mumbai eingeführt werden.

Stromgeneratoren

Die Einfuhr von Stromgeneratoren unterliegt den in der Verordnung zum Umweltschutz (Environment Protection Rules, 1986) aufgeführten Lärmschutz- und Schadstoffausstoßnormen.

Spielzeug

Für die Einfuhr von Spielzeug (ex HS-Code 9503) ist ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - COC) erforderlich, das nachweist, dass die Waren den entsprechenden Normen des indischen "Bureau of Indian Standards" entsprechen.

Metallschrott

Für die Einfuhr von Metallschrott ist grundsätzlich eine Vorversandkontrolle (Pre Shipment Inspection) bei einem von der indischen Regierung zugelassenen Inspektionsunternehmen im Exportland erforderlich. Darüber hinaus dürfen diese Waren nur über bestimmte Zolldienststellen eingeführt werden. Die Waren sind unmittelbar aus dem Exportland nach Indien zu befördern und nur im Rahmen von Akkreditivgeschäften einfuhrfähig.

 

 

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