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Importbeschränkungen im E-Commerce geplant
Ausländische Händler sollen für den Verkauf ihrer Produkte auf indonesischen Handelsportalen eine Geschäftserlaubnis benötigen. Zudem könnten Herkunftsnachweise notwendig werden.
21.02.2023
Von Frank Malerius | Jakarta
Die Jakarta Post berichtet, dass ausländische Händler zukünftig dazu verpflichtet würden, für den Verkauf ihrer Waren auf indonesischen Handelsplattformen eine Geschäftserlaubnis bei einem indonesischen Offiziellen in ihrem Heimatland zu beantragen. Zudem müssten sie Herkunftsnachweise für ihre Produkte erbringen und indonesische Gebrauchsanweisungen bieten. Die Zeitung bezieht sich auf einen ihr zugänglich gemachten Gesetzentwurf des Handelsministeriums (als Erweiterung der Verordnung 50/2020).
Ziel dieser Maßnahmen wäre es, ausländische Güter im Onlinehandel denselben Regeln zu unterstellen, die für alle anderen Waren des Im- und Exports gelten, und so die Einfuhr möglichst stark staatlich zu kontrollieren. Die Maßnahmen wären ein weiterer Ausdruck einer wirtschaftsnationalistischen Handelspolitik, die versucht, alle Produkte aus dem Land zu halten, die lokal selbst hergestellt werden können.
Online-Handel gewinnt an Beliebtheit
In Indonesien, wie vielerorts in der Region, boomt der Online-Handel. Der E-Commerce hat insbesondere während der Coronapandemie zugelegt und zu hohen Einbußen im stationären Handel geführt. In den Einkaufszentren sind zunehmend Leerstände sichtbar. Die beliebtesten Shoppingportale sind die heimischen Plattformen Tokopedia, Bukalapak und Blibli, aber auch die indonesische Version des singapurischen Shopee. Bei Modeartikeln ist das in ganz Südostasien beliebte Lazada gefragt. Amazon hat kein Warenportal in indonesischer Sprache.