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Indonesien: Devisenrecht

Die indonesische Rupiah (Rp) ist frei konvertibel.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die indonesische Zentralbank (Bank Sentral Republik Indonesia Indonesia - BI) wurde durch das Gesetz Nr. 23 von 1999 (Undang-undang No. 23 Tahun 1999/Bank Indonesia - Gesetz über die Bank Indonesia - BI) geregelt, das zuletzt durch das Gesetz Nr. 6 von 2009 (Undang-undang No. 6 Tahun 2009) geändert wurde. Eines der grundlegenden Ziele der BI ist die Wahrung der Stabilität des Wertes der Rp (Indonesische Rupiah), der indonesischen Landeswährung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Zentralbank befugt, Vorschriften zur Verwendung der Rupiah zu erlassen. Dies ermöglicht es der Bank, die Verwendung der Rupiah innerhalb des Territoriums der Republik Indonesien zu fördern und die Verwendung der Rupiah außerhalb Indonesiens zu regeln.

Fakturierung und Bezahlung im Inland ist seit 2011 (Undang-undang No. 7 Tahun 2011/Mata Uang - Währungsgesetz Nr. 7 von 2011) ausschließlich in Rp möglich. Internationale Handels- und Wirtschaftstransaktionen können allerdings nach wie vor in Devisen abgewickelt werden (Art. 21 Abs. 2 des Währungsgesetzes). Die BI schreibt die Verpflichtung zur Verwendung von Rp bei Transaktionen in Indonesien vor (Regulation No. 17/3/PBI/2015).

Finanzinstitute unterliegen zudem bei bestimmten Transaktionen von Rp an Ausländer mit Wohnsitz im Ausland einigen Beschränkungen. So ist die Kreditgewährung durch Banken an Ausländer beziehungsweise ausländische juristische Personen in Rp grundsätzlich verboten. Auch Termin- und Optionsgeschäfte sind nur eingeschränkt möglich.

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