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Indonesien: Steuerrecht

Das Steuersystem in Indonesien umfasst unter anderem die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer und die neue Kohlenstoffsteuer.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird durch das Gesetz Nr. 7 von 1983 (Undang-undang No. 7 Tahun 1983/Pajak Penghasilan) geregelt, das mehrfach geändert wurde und schließlich durch das Gesetz Nr. 6 von 2023 (Undang-Undang No. 6 Tahun 2023). Alle Personen, die sich länger als 183 Tage innerhalb eines Zwölf-Monats-Zeitraums in Indonesien aufhalten, müssen unabhängig von ihrer Nationalität Einkommensteuer zahlen.

Derzeit gibt es fünf Standard-Einkommensteuersätze für natürliche Personen:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (Rp)Steuersatz (%)
bis 60 Mio.5
über 60 Mio. bis 250 Mio.15
über 250 Mio. bis 500 Mio.25
über 500 Mio. bis 5 Mrd.30
über 5 Mrd.35

Quelle: Recherche von GTAI

Als Freibeträge sind jährlich abzugsfähig:

- pro erwerbstätigem Steuerzahler: 54 Millionen Rp;

- für Ehegatten: 4,5 Millionen Rp;

- je Kind (bis zu drei): 4,5 Millionen Rp.

Im Allgemeinen werden natürliche Personen auf ihr weltweites Einkommen besteuert, unabhängig von dessen Einkunftsquelle. Sie sind auch verpflichtet, ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten weltweit zu deklarieren. Nicht in Indonesien ansässige natürliche Personen unterliegen im Allgemeinen einer Quellensteuer von 20 Prozent auf Einkünfte aus Indonesien.

Dividendeneinkünfte inländischer Unternehmen oder aktiver ausländischer Unternehmen ohne ständige Niederlassung (Bentuk Usaha Tetap) unterliegen nicht der Einkommensteuer, sofern sie für einen bestimmten Zeitraum in Indonesien reinvestiert werden.

Körperschaftsteuer

In Indonesien hat die Körperschaftssteuer die gleiche Rechtsgrundlage wie die Einkommenssteuer für natürliche Personen.

In Indonesien tätige Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von grundsätzlich 22 Prozent des Nettogewinns. Bei kleinen und mittleren Unternehmen mit einem gesamten Betriebseinkommen von weniger als 4,8 Milliarden Rp fällt seit 1. Juli 2018 in der Regel ein Steuersatz von 0,5 Prozent an. Diese Steuerpflichtigen können sich jedoch für die Anwendung des Standard-Körperschaftsteuersatzes entscheiden, nachdem sie die Steuerbehörde informiert haben. Bei Unternehmen mit einem Betriebseinkommen von weniger als 50 Milliarden Rp kann sich der Steuersatz um 50 Prozent für die Steuer bei Einnahmen bis zu 4,8 Milliarden Rp reduzieren.

Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind nach der linearen Methode oder nach der so genannten degressiven Methode (nicht für Gebäude) absetzbar, um den Betrag doppelt so schnell zu amortisieren. Dabei werden die Ausgaben abhängig von der Lebensdauer des Gegenstandes bestimmten Gruppen zugeordnet. Verluste können grundsätzlich bis zu maximal fünf Jahren vorgetragen werden.

Bei ausländischen Unternehmen ohne Betriebsstätte in Indonesien behält der inländische Geschäftspartner 20 Prozent Steuern auf das Einkommen ein (Withholding Tax).

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer wird durch das Gesetz Nr. 8 von 1983 (Undang-undang No. 8 Tahun 1983/Pajak Pertambahan Nilai) geregelt, das mehrfach geändert wurde, zuletzt durch das Gesetz Nr. 6 von 2023 (Undang-Undang No. 6 Tahun 2023).

Die Mehrwertsteuer ist eine Allphasensteuer auf Lieferungen mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit, die ausschließlich den Endabnehmer belasten soll. Der Umsatzsteuer unterliegen die Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen in Indonesien und Warenlieferungen sowie der Warenimport.

Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, deren Wert in einem Steuerjahr 4,8 Mrd. Rp übersteigt, müssen sich als Mehrwertsteuerzahler (Pengusaha Kena Pajak) registrieren lassen und Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen. Gibt es Niederlassungen in verschiedenen Steuergebieten, muss sich das Unternehmen in jedem dieser Gebiete registrieren lassen. Die Steuerbehörde kann jedoch auf Antrag des Unternehmens die Erhebung der Mehrwertsteuer vereinheitlichen. In einigen Fällen kann die Vereinheitlichung automatisch erfolgen. Seit dem 1. Juli 2020 läuft die einheitliche Steuererhebung nicht mehr aus, solange das Unternehmen dafür in Frage kommt oder bis es einen Antrag auf Aufhebung stellt.

Seit dem 1. April 2022 beträgt der Mehrwertsteuer-Normalsatz 11 Prozent. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mehrwertsteuersatz auf 12 Prozent angehoben. Exporte von Waren und bestimmten Dienstleistungen unterliegen dem Nullsteuersatz.

2014 hat Indonesien ein System elektronischer VAT-Rechnungsstellung (e-VAT Invoices) eingeführt, das seit 2016 für alle Umsatzsteuerpflichtigen bindend ist.

Kohlenstoffsteuer

Die Kohlenstoffsteuer ist die neueste Steuer im indonesischen Steuersystem. Sie wird durch das Gesetz Nr. 7 von 2021 (Undang-undang No. 7 Tahun 2021/Harmonisasi Peraturan Perpajakan) geregelt, mit dem eine Steuerreform im Lande eingeführt wurde. Es handelt sich um eine extrafiskalische Steuer. Sie wird auf Kohlendioxidemissionen erhoben, die bei der Verbrennung von Kraftstoff entstehen. Ziel der neuen Kohlenstoffsteuer ist es, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Für die Erhebung der Steuer muss das Gesetz noch geregelt werden. Die indonesische Regierung hat die Einführung der Kohlenstoffsteuer auf das Jahr 2025 verschoben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien besteht seit 1991 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). 

Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 DBA können Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte (Art. 5 DBA) aus. Bei in Indonesien ansässigen Firmen wird das weltweite Einkommen, bei nicht-ansässigen nur das aus Indonesien stammende Einkommen, einschließlich des auf eine Betriebsstätte in Indonesien bezogenen Einkommens besteuert. Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Indonesien werden in Indonesien als eigenständige Steuersubjekte behandelt.

Nach Art. 5 Abs. 3 DBA ist eine Bauausführung oder Montage ab einer Dauer von über sechs Monaten eine Betriebsstätte (sogenannte Montagebetriebsstätte).

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