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Rechtsmeldung Indonesien Umweltschutzrecht

Regulierung von Emissionen in Indonesien

Indonesien verfügt über ein integriertes System zur Bekämpfung von Emissionen.

Von Delia Leitner | Bonn

Das Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft hat 2021 die Verordnung Nr. 13 über das Informationssystem zur kontinuierlichen Überwachung von Industrieemissionen erlassen. Diese Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die ihre Emissionen mithilfe des Systems zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung überwachen müssen, ihre Daten bis spätestens 1. Januar 2023 in das Informationssystem zur kontinuierlichen Überwachung von Industrieemissionen (SISPEK) zu integrieren. Das Ministerium wird SISPEK verwalten und beaufsichtigen. Es gibt 10 Branchen, die SISPEK nutzen müssen. Diese sind unter anderem:

  • Eisen- und Stahlverhüttung;
  • Zellstoff und Papier;
  • Öl und Gas;
  • Bergbau;
  • Zement;
  • thermische Stromerzeugung; und
  • Düngemittel und Ammoniumnitrat.

Das Ministerium verfügt auch über andere Systeme zur Überwachung der Umweltqualitätsstandards in Indonesien, z.B. den Luftverschmutzungsstandard-Index (ISPU) und das Abwasserqualitätsüberwachungssystem (SPARING), um nur einige zu nennen.

Daneben gibt es zum allgemeinen Umweltschutz das Gesetz Nr. 32 aus dem Jahr 2009 über die Verwaltung und den Schutz der Umwelt, geändert durch das Gesetz über die Schaffung von Arbeitsplätzen (Omnibus-Gesetz). Es ist die wichtigste Vorschrift in Indonesien, die sich auf die Umwelt bezieht. Das Umweltgesetz deckt weite Aspekte der Umweltnutzung und des Umweltschutzes ab, darunter die Kontrolle der Umweltverschmutzung, Umweltschäden, Verwaltungssanktionen, die Verankerung von Umweltrechten als Teil der Menschenrechte oder die zivilrechtliche Haftung, insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für Umweltschäden sowie die strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten durch die Verursacher.

Mehr zum Thema:

  • GTAI-Bericht über das Omnibus-Gesetz vom 25.11.2020
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