Zollbericht Indonesien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
18.11.2024
Von Jürgen Huster | Bonn
Voraussetzung für eine Einfuhr ist die Lizenz API des indonesischen Handelsministeriums (Ministry of Trade). Hierbei wird zwischen einer Lizenz API-U für Handelsunternehmen sowie API-P für Industrieunternehmen, die Kapitalgüter sowie Rohstoffe und Vormaterialien für den Produktionsprozess importieren, unterschieden. Mit der Lizenz API-P können Industrieunternehmen mit Genehmigung (Import Approval – IA) des Handelsministeriums Fertigwaren wie komplementäre Güter, Waren zu Testzwecken sowie Waren für den After-Sales-Service einführen.
Waren dürfen grundsätzlich nur in neuwertigem Zustand eingeführt werden.
Einfuhrverbote
Ein Einfuhrverbot besteht für gebrauchte Kleidung und Bekleidungszubehör (HS-Code 63.09). Darüber hinaus besteht ein Importverbot für bestimmte ozonabbauende Stoffe (Halone, CNC, HS-Codes 2903.14, 2903.19.20, ex 2903.76, ex 2903.77).
Einfuhrbeschränkungen
Mit der Verordnung 36/2023 des indonesischen Handelsministeriums vom 11. Dezember 2023, in Kraft seit 10. März 2024, wurden Einfuhrbeschränkungen für eine Vielzahl von Waren verfügt. Ergänzt wurden die Vorschriften Anfang 2024 durch Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für die einzelnen Produkte. Die Beschränkungen betreffen die folgenden Produktgruppen:
- Eisen- und Stahlwaren, legierter Stahl und Folgeprodukte
- traditionelle Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse sowie Drogerieerzeugnisse für den Haushalt
- Textilien und Bekleidung, Schuhe und Taschen
- elektronische Erzeugnisse
- Ventile
Nur bestimmte Unternehmen können die in der Verordnung genannten Waren importieren. Es handelt sich um Unternehmen mit API-U Lizenz (allgemeine Handels- oder Vertriebsunternehmen) sowie mit API-P Lizenz (Hersteller) des Handelsministeriums. Einige Waren müssen von Unternehmen mit API-U Lizenz importiert werden, andere wiederum können entweder mit API-U oder API-P Lizenz eingeführt werden.
Für den Import der Waren ist zudem eine Bewilligung des Industrieministeriums sowie eine Vorversandkontrolle im Exportland durch ein von der indonesischen Regierung akkreditiertes Inspektionsunternehmen erforderlich. Einige Bewilligungen des Industrieministeriums werden auf Kontingentsbasis erteilt. Wenn das Industrieministerium die Bewilligung erteilt, kann das Handelsministerium eine Importlizenz (PI) ausstellen.
Arzneimittel und Medizinprodukte
Zuständige Behörde in Indonesien für das Überwachen des Inverkehrbringens und den Import sowohl von Arzneimitteln als auch von Medizinprodukten ist die National Agency of Drug and Food Control (BPOM). Ausländische Hersteller und Vertriebsfirmen müssen ihre Produkte über einen lokalen Vertreter bei der BPOM registrieren lassen.
Produktsicherheit, technische Vorschriften und Normen
Für eine Vielzahl von Waren bestehen technische Vorschriften und verbindliche Normen, die grundsätzlich vom Industrieministerium als Verordnung veröffentlicht und von der indonesischen Normenbehörde National Standardization Agency - Badan Standardisasi Nasional verwaltet werden. Für die Waren ist ein Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben, das von in Indonesien akkreditierten Prüflaboren durchgeführt wird. Für Importwaren ist die Einhaltung der Vorschriften durch die Vorlage eines Prüfzertifikats nachzuweisen. Je nach Art der Ware müssen diese auch mit einem Prüfzeichen SNI (Indonesia National Standard) versehen werden.
Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse, elektrotechnische Waren sowie elektronische Erzeugnisse. Für den Einhalt der technischen Vorschriften von Waren der Informationstechnologie ist das Directorate General of Posts and Informatics Resources (SDPPI) zuständig.
Halal-Zertifizierung
Gemäß der Regierungsverordnung 39 aus dem Jahr 2021 sind bestimmte Waren, die in Indonesien in den Verkehr gebracht oder importiert werden, gemäß den Halal-Vorschriften zu zertifizieren. Zu dem Warenkreis zählen Nahrungsmittel und Getränke, Arzneimittel, kosmetische Erzeugnisse, chemische und biologische Produkte, Gentechnikprodukte, Gebrauchtwaren tierischen Ursprungs, Haushaltswaren, Nahrungsmittelverpackungen, Papier- und Schreibwaren sowie Medizinprodukte.
Zuständig für die Durchführung der Vorschriften ist das indonesische Ministerium für religiöse Angelegenheiten mit der Halal Product Assurance Organizing Agency (BPJPH), die die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlässt. Für die Zertifizierung von importierten Produkten in Indonesien ist ein von einer entsprechenden Institution im Ausland ausgestelltes Halal-Zertifikat erforderlich. Diese ausländischen Institutionen müssen von der BPJPH akkreditiert sein.
Mit Verordnung 1360/2021 des Ministeriums werden bestimmte Waren von der Zertifizierungspflicht befreit. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte frische Früchte und Gemüsesorten, bestimmte Milcherzeugnisse, Quellwasser, Cellulose, bestimmte Kunststoffe und Chemikalien. Die Liste kann in indonesischem Wortlaut beim Ministerium abgerufen werden.