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Zollbericht Vietnam Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Die Regierung gewährt steuerliche Begünstigungen für Tätigkeiten in den vietnamesischen Frei- und Sonderzonen.

Von Jürgen Huster | Bonn

Die Sonderzonen gelten als nicht zum vietnamesischen Zollgebiet gehörend. Je nach Art der Zone werden sie als Exportverarbeitungszonen (Export Processing Zones mit den "Export Processing Enterprises – EPE"), Industrieparks (Industrial Parks), Wirtschaftszonen (Economic Zones) oder Hochtechnologieparks (High Tech Parks) bezeichnet. Die Zonen bieten unter anderem erleichterte Landnutzungsrechte für Unternehmen sowie Vergünstigungen bei der Besteuerung von Unternehmen. Zudem können Waren unter vereinfachten Förmlichkeiten und ohne Erhebung von Abgaben aus dem Zollausland in diese Sonderzonen verbracht werden.
Für Waren, die mit ausländischen Vormaterialien in den Zonen produziert werden, wird im Fall der Einfuhr ins vietnamesische Zollgebiet lediglich der für die Vormaterialien gültige Zoll erhoben. Werden ausschließlich Vormaterialien in den Zonen verwendet, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr Vietnams stammen, sind die Fertigerzeugnisse bei der Einfuhr ins Zollgebiet zollfrei.

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