Zollbericht Indonesien Kennzeichnungsvorschriften
Markierung und Kennzeichnung
Für den Vertreib von Waren in Indonesien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
18.11.2024
Von Jürgen Huster | Bonn
Die Vorschriften zu Markierung und Kennzeichnung der Waren und/oder Umschließungen/Verpackungen gelten unter anderem für Waren der Unterhaltungselektronik, der Telekommunikation, Baumaterialien, Kraftfahrzeugteile, Schuhe, Bekleidung, Elektrokabel, Sicherungen, Leistungsschalter, Spielwaren und Druckfarben. Die Vorschriften gelten sowohl für in Indonesien produzierte Waren als auch für Importe.
Grundsätzlich sind die folgenden Angaben in indonesischem Wortlaut immer erforderlich:
- Warenbezeichnung
- Markenbezeichnung
- Name und Anschrift des Importeurs
- Ursprungsland der Ware bzw. "Made in“-Kennzeichung
Elektrotechnische Waren sowie Unterhaltungselektronik und Waren der Telekommunikation sind zusätzlich mit technischen Angaben unter anderem zu Stromstärke und Stromspannung zu kennzeichnen. Die einzelnen Vorschriften je Ware können in den Anlagen zur Verordnung eingesehen werden.