Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Indonesien Kennzeichnungsvorschriften

Markierung und Kennzeichnung

Für den Vertreib von Waren in Indonesien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. 

Von Jürgen Huster | Bonn

Die Vorschriften zu Markierung und Kennzeichnung der Waren und/oder Umschließungen/Verpackungen gelten unter anderem für Waren der Unterhaltungselektronik, der Telekommunikation, Baumaterialien, Kraftfahrzeugteile, Schuhe, Bekleidung, Elektrokabel, Sicherungen, Leistungsschalter, Spielwaren und Druckfarben. Die Vorschriften gelten sowohl für in Indonesien produzierte Waren als auch für Importe.

Grundsätzlich sind die folgenden Angaben in indonesischem Wortlaut immer erforderlich:

  • Warenbezeichnung
  • Markenbezeichnung
  • Name und Anschrift des Importeurs
  • Ursprungsland der Ware bzw. "Made in“-Kennzeichung

Elektrotechnische Waren sowie Unterhaltungselektronik und Waren der Telekommunikation sind zusätzlich mit technischen Angaben unter anderem zu Stromstärke und Stromspannung zu kennzeichnen. Die einzelnen Vorschriften je Ware können in den Anlagen zur Verordnung eingesehen werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.