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Wirtschaftsumfeld | Israel | Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Verbessertes Umfeld für Schiedsverfahren

In Israel ist ein neues Gesetz über internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Kraft getreten. Das kann auch deutschen Firmen Vorteile bieten.

Von Wladimir Struminski | Israel

Im Februar 2024 hat das israelische Parlament (Knesset) das "Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 2024 – 5784 (International Commercial Arbitration Law) verabschiedet. Das neue Gesetz verankert die Grundsätze des Modellgesetzes der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL Model Law) über internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit im israelischen Recht.

Wie die israelische Anwaltskanzlei Herzog Fox & Neeman in einer Stellungnahme zu dem Gesetz feststellte, weicht das israelische Gesetz zwar in einigen Punkten von untergeordneter Bedeutung vom Modellgesetz der UNCITRAL ab. Allerdings seien diese Abweichungen nicht wesentlich und änderten nichts an der Übereinstimmung des neuen israelischen Gesetzes mit den Grundsätzen des Modellgesetzes.

Neues Gesetz hat weichenstellende Wirkung

In einem Gespräch mit Germany Trade & Invest (GTAI) erklärte der israelische Rechtsanwalt Ron Abelski, Partner bei der Anwaltskanzlei Epstein Rosenblum Maoz (ERM), das neue Gesetz sei weichenstellend. Durch seine Verabschiedung werde die Anwendung der UNCITRAL-Grundsätze zur Standardoption, wenn ein israelisches und ein ausländisches Unternehmen einen Handelsvertrag mit einer Schiedsgerichtsbarkeitsklausel schlössen.

Israel hatte auch bisher ein Schiedsgerichtsbarkeitsgesetz, das Arbitration Law 1968 – 5728. Dieses galt zwar für einheimische als auch für in Israel durchgeführte internationale Schiedsverfahren, entsprach aber nicht in ausreichendem Maß internationalen Normen. Das machte Israel als Standort für internationale Verfahren unattraktiv.

Menashe Cohen, Präsident des israelischen Instituts für Handelsschiedsgerichtsbarkeit (The Israeli Institute of Commercial Arbitration - IICA), wies gegenüber GTAI auf eine Reihe von Unterschieden zwischen dem bisherigen Gesetz und den UNCITRAL-Regeln hin. Dazu gehörten unter anderem Regeln zu den Befugnissen und dem Handlungsspielraum des Schiedsrichters bei der Durchführung des Verfahrens sowie Bestimmungen zur Berücksichtigung des Willens der Parteien und zur Intervention von Gerichten im Schiedsverfahren.

Das Gesetz zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit ersetzt das innerisraelische Gesetz von 1968, falls eine der Vertragsparteien ihren Sitz im Ausland hat. Es legt fest: "Dieses Gesetz gilt für internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Handelsangelegenheiten, und für diese Schiedsgerichtsbarkeit finden die Bestimmungen des Schiedsgerichtsbarkeitsgesetzes 1968 – 5728 keine Anwendung."

Das ausdrückliche Ziel des neuen Gesetzes ist es, "einen gesetzlichen Rahmen und Regeln zur Durchführung internationaler Handelsschiedsgerichtsbarkeit im Einklang mit dem Modellgesetz (UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration) zu schaffen, das die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL Commission on International Trade Law) angenommen hat.“

Von Bedeutung auch für deutsche Unternehmen

Das neue Gesetz, so Abelski, der sich auf deutsch-israelische Wirtschaftsbeziehungen spezialisiert, sei auch für deutsche Unternehmen von Bedeutung. In Fällen, in denen Verträge mit israelischen Partnern eine Schiedsgerichtsbarkeitsklausel enthielten, dürfte es deutschen Firmen leichter als bisher fallen, der Wahl Israels als Standort des Schiedsverfahrens zuzustimmen. Eine in diesem Zusammenhang wichtige Kategorie seien Verträge, deren Charakter die Anwendung des israelischen materiellen Rechts nahelege. Beispiele seien der Verkauf an den israelischen öffentlichen Sektor oder ausländische Investitionen in Israel.

In Israel gebe es zahlreiche qualifizierte Wirtschaftsschiedsrichter, die ein Verfahren im Einklang mit den UNCITRAL-Grundsätzen durchführen könnten. Daher sei nicht zu erwarten, dass die Wahl Israels als Standort der Schiedsgerichtsbarkeit an einem Mangel an geeigneten Schiedsrichtern scheitere.

Israel will sich als globaler Standort etablieren

Menashe Cohen weist auch auf die hohe Integration Israels in die Weltwirtschaft hin. Damit steige der Bedarf israelischer Unternehmen an außergerichtlichen Verfahren zur Lösung von grenzübergreifenden Wirtschaftsstreitigkeiten, wobei das Schiedsverfahren die beliebteste Methode sei. Allerdings könne sich Israel dank des Gesetzes und des hohen Niveaus seiner Schiedsgerichtsbarkeit auch zu einem bedeutenden Standort globaler Schiedsgerichtsbarkeit entwickeln.

Das Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 2024 – 5784 setzt sich aus zehn Teilen zusammen. Sie behandeln jeweils die Auslegung und allgemeine Vorschriften, die Schiedsvereinbarung, die Ernennung der Schiedsrichter, die Befugnisse der Schiedsrichter, vorläufige Beschlüsse, die Durchführung des Schiedsverfahrens, Schiedsspruch und Beendigung des Schiedsverfahrens, die Aufhebung des Schiedsspruchs, die Anerkennung und Durchsetzung des Schiedsspruchs und sonstige Bestimmungen.

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