Rechtsbericht | Jordanien | Datenschutz
Neues Datenschutzgesetz in Jordanien
Das Königreich Jordanien hat am 17. September 2023 sein erstes umfassendes nationales Datenschutzgesetz im Amtsblatt veröffentlicht.
08.11.2023
Von Jakob Kemmer | Bonn
Jordanien hat erstmals ein eigenes nationales Datenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Wie die meisten Gesetze dieser Art dient es dem Schutz personenbezogener Daten. Darunter versteht das Gesetz alle Daten oder Informationen jeglicher Herkunft oder Form, die sich auf eine bestimmbare natürliche Person beziehen und sie direkt oder indirekt identifizierbar machen, einschließlich der Daten zu ihrer Person, ihrem Familienstand oder ihrem Aufenthaltsort.
Eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach dem Gesetz nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person möglich. Die Einwilligung muss klar sowie schriftlich mit einer bestimmten Frist und einem bestimmten Zweck in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form unter Verwendung einer klaren und einfachen Sprache erfolgen.
Den Grundsatz der Datenminimierung erkennt das jordanische Datenschutzgesetz jedoch nicht ausdrücklich an. Dabei handelt es sich um ein Merkmal, das in vielen internationalen Datenschutzgesetzen zu finden ist. Es verlangt, dass personenbezogene Daten dem Zweck entsprechen müssen, für den sie verarbeitet werden, dafür erheblich sind und sich nur auf das beschränken, was für die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, auch erforderlich ist.
Die betroffenen Personen haben im Rahmen des jordanischen Datenschutzgesetzes eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte sind mit denen anderer internationaler Datenschutzgesetze vergleichbar. Darunter finden sich unter anderem:
- das Recht auf Information, Überprüfung, Zugang zu und Erhalt von personenbezogenen Daten;
- das Recht, die Einwilligung auf Verarbeitung der Daten zu widerrufen;
- das Recht auf Berichtigung, Änderung, Ergänzung oder Aktualisierung der Daten;
- das Recht auf Löschung der Daten, das sogenannte Recht auf Vergessenwerden.
Ein für die Verarbeitung von Daten Verantwortlicher hat zudem laut Gesetz einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Pflicht gilt allerdings nur, wenn die Kerntätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht.
Wird gegen die Vorschriften des neuen jordanischen Datenschutzgesetzes verstoßen, drohen Sanktionen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen können Lizenzen oder Genehmigungen ausgesetzt oder ganz aufgehoben werden. Ebenfalls sind Geldstrafen von bis zu 10.000 jordanischen Dinar (ca. 13.200 Euro) bei Verstößen gegen das Gesetz möglich.
Mit dem jordanischen Datenschutzgesetz wird eine neue Organisationseinheit des Ministeriums für digitale Wirtschaft und Unternehmertum eingerichtet, die für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz zuständig ist.
Das jordanische Datenschutzgesetz wird sechs Monate nach seiner Veröffentlichung (sprich am 17. März 2024) in Kraft treten und gilt auch rückwirkend für den Schutz von Daten, die vor seinem Inkrafttreten erhoben oder verarbeitet wurden.
Zum Thema:
- Jordanisches Datenschutzgesetz (Nr. 24 aus 2023) in der arabisch - englischen Fassung