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Branche kompakt | Kanada | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Mit dem Abbau technischer Handelshemmnisse profitieren Exporteure durch CETA über den Zollabbau hinaus. Bislang kommen nur gut 5 Prozent von Kanadas Chemieimporten aus Deutschland.

Von Heiko Steinacher | Toronto

Die USA sind für Kanada der mit Abstand wichtigste Export- und Importpartner. Auf Deutschland entfallen von den kanadischen Importen von chemischen Erzeugnissen 2023 rund 5,2 Prozent. Wichtigste Kategorie beim Import deutscher Chemieerzeugnisse bleiben Pharmazeutika, die etwa zwei Drittel aller Chemieimporte aus Deutschland ausmachen. Die Bezüge von Basischemikalien aus Deutschland haben seit 2020 zugenommen: Machte der deutsche Anteil an Kanadas Einfuhr dieser Warengruppe damals noch rund 10 Prozent aus, waren es 2023 fast 13 Prozent.

Die Chemieindustrie begrüßt CETA

Schon vor dem vorläufigen Inkrafttreten des EU-Kanada Freihandelsabkommens CETA hat Kanada zwar keine Einfuhrzölle auf chemische Erzeugnisse aus Deutschland erhoben. Die deutsche Chemieindustrie begrüßt das Abkommen dennoch, nicht nur angesichts der gestiegenen Energiepreise, stockenden Lieferketten und hohen Inflation. Denn CETA sieht auch mehr Kooperation zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse vor, wenn es einmal vollständig in Kraft ist. So können zum Beispiel Vorschriften zu spezifischen Produktionsverfahren, etwa für das Spinnen von Chemiefasern, bislang den Export behindern.

Gesetzesgrundlage für die Ein- und Ausfuhrvorschriften vieler Waren ist der "Export and Import Permits Act". Danach können besondere Importkontrollen und Mengenbeschränkungen für Waren definiert werden, darunter auch für chemische Produkte. Betroffene Waren sind in der zu dem Gesetz gehörigen "Import Control List" aufgeführt.

Wichtige Rahmenbedingungen für den Handel mit chemischen Erzeugnissen

Die ''Consumer Chemicals and Containers Regulations '' legen Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Verbraucherprodukte fest. Weitere gesetzliche Vorschriften beinhalten die im Rahmen des Canadian Environmental Protection Act von 1999 (Teil 6) geschaffenen ''New Substances Notification Regulations“ sowie die ''Food and Drug Regulations“. Letztgenannte legen die Anforderungen an die Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Einfuhr, Verteilung und den Verkauf von Lebensmitteln sowie von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Kanada fest. Das Gesetz enthält auch die gesetzlichen Bestimmungen für klinische Versuche mit Arzneimitteln.

Hersteller von Medikamenten benötigen für Import, Produktion und Vertrieb in Kanada eine' ''Drug Establishment Licence“ des Gesundheitsministeriums Health Canada. Für Zollfragen und Einfuhrverfahren ist die Canada Border Services Agency zuständig.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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