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Branche kompakt | Italien | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Für deutsche Unternehmen bestehen im EU-Land Italien keine Beschränkungen beim Markteintritt. Landeskenner kritisieren jedoch lange Genehmigungsverfahren der zuständigen Stellen.

Von Torsten Pauly | Mailand

Die Zulassung von Arzneimitteln obliegt der Pharmaagentur Aifa (Agenzia Italiana del Farmaco). Für die Qualitätssicherung in der chemischen Produktion ist die Institution Unichim (Assoziazione per l‘unificazione nel settore dell’industria chimica) zuständig. Der Verband Federchimica bietet Unterstützung bei der Zulassung chemischer Erzeugnisse an.

Neue Vorgaben zur Darlegung der Nachhaltigkeit

Bis 2026 müssen immer mehr italienische Chemieunternehmen die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen, welche die EU-Richtlinie 2014/95/EU festlegt. Für das Geschäftsjahr 2024 gilt das für Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten. Ab 2025 müssen dies auch Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und ab 2026 alle Betriebe ausweisen.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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