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Kanada ändert Wettbewerbsgesetz zur Bekämpfung von Greenwashing
Die kanadische Regierung hat am 20. Juni 2024 eine Reihe neuer Regeln verabschiedet, die darauf abzielen, Greenwashing zu unterbinden.
15.07.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Um Greenwashing zu vereiteln hat die kanadische Regierung im Rahmen der Bill C-59 den kanadischen Competition Act geändert und explizite Verbote für irreführende Umweltaussagen über Produkte (green claims about a product), Unternehmen und Geschäftsaktivitäten (green claims about a business or business activities) eingeführt. Umweltbezogene Aussagen über ein Produkt müssen zukünftig auf einer angemessenen und ordnungsgemäßen Prüfung beruhen (based on an adequate and proper test), während umweltbezogene Aussagen über ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit auf einer angemessenen und ordnungsgemäßen Begründung gemäß einer international anerkannten Methodik beruhen müssen (based on adequate and proper substantiation in accordance with internationally recognized methodology).
Eine weitere wichtige Änderung in diesem Zusammenhang ist, dass es Kanada fortan auch privaten Parteien erlaubt, Greenwashing-Klagen vor den Wettbewerbsgerichten zu erheben.
Die regulatorische Aufsicht über Greenwashing fällt in Kanada in den Zuständigkeitsbereich des Competition Bureau Canada.
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