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Zollmeldung Kanada Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

CETA - Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge werden strenger

Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Seit dem 21. September 2017 ist das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorläufig in Kraft. Die produktspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens sehen vor, dass die aktuell geltende Ursprungsregel für Personenkraftwagen der Zolltarifnummer 8703 (maximal 50 Prozent Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft) nach sieben Jahren ab dem Inkrafttreten des Abkommens ausläuft. Die ab dem 21. September 2024 geltende Regel erlaubt dann nur noch höchstens 45 Prozent Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft.

Ausnahmen gelten für Pkw, die von Kanada in die EU exportiert werden. Diese sind in Annex 5A, Section D (Origin Quotas and alternatives to the product-specific rules of origin in Annex 5), Table D1 definiert.

CETA sieht einen Wegfall der Zölle für 98,6 Prozent aller kanadischen und 98,7 Prozent aller EU-Zolltariflinien vor. Für rund 98 Prozent aller kanadischen und aller EU-Waren waren die Zölle bereits am 21. September 2017 weggefallen.

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