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Wirtschaftsumfeld | Kasachstan | Sozialversicherung

Neue Pflichtabgabe soll kasachische Rentenkasse aufstocken

Kasachstan stellt sein Sozialversicherungssystem breiter auf. Die Pflichtbeiträge zugunsten der Altersbezüge werden seit Anfang 2024 um eine zusätzliche Komponente ergänzt.

Von Jan Triebel | Almaty

Der neue Beitrag wird seit dem 1. Januar 2024 erhoben. Allein die Unternehmen haben ihn zu tragen. Er soll steuerlich abzugsfähig sein und somit die Arbeitgeberseite finanziell nicht zusätzlich belasten.

Die Abgabe wird nicht für beschäftigte Personen aller Altersgruppen fällig. Er gilt nur für die, die nach dem 1. Januar 1975 geboren wurden. Sie soll dazu beitragen, die Altersbezüge zukünftiger Generationen besser abzusichern.

Der Beitragssatz für die neue Rentenabgabe liegt 2024 bei 1,5 Prozent des Bruttolohns. In den kommenden Jahren wird er schrittweise erhöht, und zwar jedes Jahr bis 2027 um jeweils einen Prozentpunkt. Nach einer weiteren Anpassung um 0,5 Prozentpunkte soll der neue Rentenbeitrag ab 2028 auf einem Niveau von 5 Prozent verharren.

Wie bei den Rentenbeiträgen, die finanziell zu Lasten der abhängig beschäftigten Personen gehen, greift auch bei der neuen Abgabe eine monatliche Obergrenze zur Beitragsbemessung. Sie liegt aktuell beim fünfzigfachen Satz des monatlichen Mindestlohns. Diese Kennziffer legt die kasachische Regierung jeweils im Jahresturnus neu fest.

Für 2024 beläuft sich der Mindestlohn auf 85.000 Tenge. Im Rahmen der neuen Abgabe hat ein Unternehmen somit maximal 63.750 Tenge pro Monat für eine beschäftigte Person auf die Konten der Rentenkasse abzuführen.

Bis Ende 2023 zahlten nur Arbeitnehmende in Kasachstans staatliche Rentenversicherung ein. Von ihrem Bruttolohn werden monatlich 10 Prozent abgeführt.

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