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Kroatien setzt EU-Gesetz über digitale Dienste um

Am 17. April 2025 trat in Kroatien das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 über den Binnenmarkt für digitale Dienste in Kraft.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 über den Binnenmarkt für digitale Dienste harmonisiert die nationalen kroatischen Rechtsvorschriften mit dem EU-Rechtsrahmen für digitale Dienste. Ziel ist es das Online-Umfeld für Verbraucher und Unternehmen sicher zu gestalten.

Das neue Gesetz benennt eine Reihe von zuständigen Behörden, die je nach Art des Gesetzverstoßes für die Anordnungen zur Entfernung illegaler Inhalte oder auch für ein Auskunftsersuchen zuständig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Agentur für den Schutz personenbezogener Daten – für Verstöße gegen die Datenschutzgesetzgebung.
  • Zollverwaltung – für Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum.
  • Gesundheitsministerium – für Verstöße im Zusammenhang mit Gesundheit, Arzneimitteln und Biomedizin.

Diese Behörden werden befugt sein, Anordnungen nicht nur an die in Kroatien niedergelassenen Dienstleister, sondern auch an in anderen EU-Mitgliedstaaten tätige Dienstleister zu erteilen.

Die kroatische Regulierungsbehörde (Hrvatska regulatorna agencija za mrežne djelatnosti – HAKOM) koordiniert die Einhaltung und Umsetzung der Verordnung.

Das Gesetz sieht erhebliche Geldbußen vor. Juristische Personen können mit Geldbußen zwischen 6.630 und 66.360 EUR oder bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer handeln, liegen die Bußgelder zwischen 1.320 und 6.630 Euro.

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