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Zollbericht Kuba Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Holzverpackungen

Auf Kuba gelten die international üblichen Bestimmungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Für Holzverpackungen verlangt Kuba die Einhaltung des Internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15. Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein.

Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein.

Nähere Informationen bietet das Julius-Kühn-Institut.

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