Portal 21 Lettland
Gesellschaftsrecht
28.12.2017
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)
Das lettische Gesellschaftsrecht ist im lettischen Handelsgesetzbuch (Komerclikums abgekürzt lett.HGB) geregelt, bei dem sich der lettische Gesetzgeber stark am deutschen HGB orientiert hat. Ergänzende Sondergesetze wie etwa ein GmbH-Gesetz oder ein Aktiengesetz gibt es in Lettland hingegen nicht.
Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde das lett.HGB um ein neues Kapitel ergänzt. Im neuen Kapitel D (Artikel 388-480) werden erstmals die sog.--sogenannten Handelsgeschäfte nach lettischem Recht (Komercdarijumi) geregelt.
Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalgesellschaften in Lettland finden sich in den Artikeln 134-184 des lett.HGB. Kapitalgesellschaften haften mit ihrem gesamten Vermögen, während die Haftung der Anteilseigner auf ihre Einlage beschränkt ist.
Eine Gesellschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit Eintragung ins Unternehmensregister. Das lettische Gesellschaftsrecht ermöglicht Gründungen von sog. Ein-Personen-Gesellschaften, also etwa sog. Ein-Personen-GmbH sowie Ein-Personen-AG vor.