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Zollmeldung Madagaskar Antidumping, Antisubvention

Schutzmaßnahmen für Einfuhren gewebter Säcke und Hüllen

Die Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2024. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren gewebter Säcke und Hüllen aus Polypropylen mit den folgenden madagassischen Zolltarifnummern betroffen: 3920.20.00, 3920.69.10, 3920.93.00, 3920.99.00, 3923.21.00, 3923.29.10, 3923.29.90, 3926.90.90, 6305.10.11, 6305.10.12, 6305.10.21, 6305.32.10, 6305.32.20, 6305.33.10, 6305.33.20, 6305.33.21, 6305.33.29, 6305.33.30, 6305.39.10, 6305.39.20 und 6306.19.00.

 

Übersicht der SchutzzölleDie Maßnahme wird stufenweise über einen Zeitraum von 4 Jahren umgesetzt
ZeitraumZusätzlicher Zollsatz in Prozent
15. Juli 2024 - 31. Dezember 202433
202532
202631
202730
Januar 2028 - 14. Juli 202829
Quelle: Notification under article 12.1(b) of the Agreement on Safeguards, of a finding of serious injury or threat thereof caused by increased imports (18. Juli 2024)

Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.

Zum Hintergrund:

Grund der Schutzmaßnahmenuntersuchung war der Verdacht einer ernsthaften Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von gewebten Säcken und Hüllen aus Polypropylen verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.

Quelle und weitere Informationen: 

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