Zollmeldung Madagaskar Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmen für Einfuhren gewebter Säcke und Hüllen
Die Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2024.
30.07.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren gewebter Säcke und Hüllen aus Polypropylen mit den folgenden madagassischen Zolltarifnummern betroffen: 3920.20.00, 3920.69.10, 3920.93.00, 3920.99.00, 3923.21.00, 3923.29.10, 3923.29.90, 3926.90.90, 6305.10.11, 6305.10.12, 6305.10.21, 6305.32.10, 6305.32.20, 6305.33.10, 6305.33.20, 6305.33.21, 6305.33.29, 6305.33.30, 6305.39.10, 6305.39.20 und 6306.19.00.
Zeitraum | Zusätzlicher Zollsatz in Prozent |
---|---|
15. Juli 2024 - 31. Dezember 2024 | 33 |
2025 | 32 |
2026 | 31 |
2027 | 30 |
Januar 2028 - 14. Juli 2028 | 29 |
Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
Zum Hintergrund:
Grund der Schutzmaßnahmenuntersuchung war der Verdacht einer ernsthaften Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von gewebten Säcken und Hüllen aus Polypropylen verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.
Quelle und weitere Informationen: