Rechtsmeldung Malediven Schiedsgerichtsbarkeit
Beitritt der Malediven zum New Yorker Übereinkommen
Am 17. September 2019 sind die Malediven als 161. Staat dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten.
01.10.2022
Von Julia Merle | Bonn
Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 25. September 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.
Erklärungen, Mitteilungen oder Vorbehalte hinsichtlich der Anwendbarkeit erfolgten nicht.
Das "New Yorker Übereinkommen" aus dem Jahr 1958 wird am 16. Dezember 2019 für die Malediven in Kraft treten.
Zum Thema:
- Pressemitteilung des United Nations Information Service vom 18. September 2019 (UNIS/L/279) (Englisch)
- Text der United Nations Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958) (Englisch)
- Übersicht der Mitgliedstaaten des New Yorker Übereinkommens