Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Malta

Register

Unternehmensregister

Ausführliche Erläuterungen zum Unternehmensregister Maltas (Malta Business Registry) enthält der Abschnitt Registrierung im Kapitel "Gesellschaftsrecht" dieses Länderbeitrages.

Register der Kaufleute

Alle Malteser, die Kaufleute (traders) sind, und in Malta kaufmännisch tätige Personengesellschaften (commercial partnerships) können sich in das maltesische Register der Kaufleute (Reġistru tal-Kummerċjanti / Register of Traders) eintragen lassen. Das Landgericht in Malta (Civil Court – First Hall) und das Magistratengericht auf Gozo in seiner obergerichtlichen Funktion führen dieses Register.

Aufnahmebedingungen sind, dass

  • die jeweilige Person tatsächlich kaufmännisch tätig ist,
  • falls die Person insolvent (bankrupt) war, sie wieder aus der Insolvenz entlassen wurde,
  • die Person nicht wegen Straftaten des maltesischen Strafgesetzbuches verurteilt worden ist, die das öffentliche Vertrauen oder das Eigentum verletzen, verurteilt wurde, und
  • die Person über das Vorliegen der eben genannten Voraussetzungen eine Bescheinigung der maltesischen Industrie- und Handelskammer vorbringt (Chamber of Commerce, Enterprise and Industry).

Bei der Eintragung einer commercial partnership müssen die drei letztgenannten Voraussetzungen für jeden Gesellschafter vorliegen. Falls die Voraussetzungen nachträglich entfallen, wird der Registereintrag gelöscht.

Das maltesische Register der Kaufleute ist kostenlos für jedermann einsehbar, eine Online-Möglichkeit hierfür besteht jedoch nicht. Maltesische Kaufleute können sich allerdings ein Zertifikat ausstellen lassen, das ihren Registereintrag bestätigt.

Spezielle Teile des Registers der Kaufleute gibt es unter anderem für Handelsvertreter (commercial agents).

Die gesetzliche Grundlage des Registers der Kaufleute in Malta bilden die Artikel 38 bis 48 des maltesischen Handelsgesetzbuches (Commercial Code / Kodiċi tal-Kummerċ).

Handwerksregister

Maltesische Handwerker können sich freiwillig beim Handwerksrat Maltas (Malta Crafts Foundation / Att dwar il-Kunsill Malti għall-Artiġjanat) registrieren. Hierzu müssen sie insbesondere ihre Kompetenz in ihrem Beruf nachweisen und/oder bereits seit zwei Jahren in dem jeweiligen Handwerk tätig sein. Überdies ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Der Handwerksrat entscheidet über Registrierungsanträge in letzter Instanz. Das maltesische Handwerksregister ist kostenfrei online einsehbar. Weiterführende Erläuterungen zu Handwerksberufen in Malta bietet die Rubrik Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters.

Berufsspezifische Register

In Malta bestehen für einige Dienstleistungsberufe Register auf gesetzlicher Grundlage - die Folgenden seien exemplarisch genannt:

Die Berufsausübung der maltesischen Architektinnen und Architekten ist im Architektengesetz Maltas (Periti Act / Att dwar Il-Periti) geregelt. Der maltesische Zulassungsausschuss für Architekten (Bord tal-Warrant tal-Periti) führt Register über von ihm zugelassene Architekten (Periti) und Partnerschaften von Architekten (das verlinkte Amtsblatt zeigt ab Seite 7397 alle zum 31. Dezember 2021 in Malta zugelassenen Architektinnen und Architekten). Architekten, die der Architektenkammer Maltas (Kamra tal-Periti / Chamber of Architects) angehören, können sich darüber hinaus in deren Online-Verzeichnis maltesischer Architekten eintragen lassen. Dort wird auch eine Suchfunktion zur Verfügung gestellt.

Für maltesische Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (accountants) und Abschlussprüfer (auditors) unterhält die Wirtschaftsprüferkammer Maltas (Accountancy Board), die dem maltesischen Finanz- und Wirtschaftsministerium (Ministry of Finance, the Economy and Investment) untersteht, ein eigenes Register. Auf der Internetpräsenz der maltesischen Wirtschaftsprüferkammer können aktuelle Listen der registrierten Personen und Unternehmen abgerufen werden. Rechtsgrundlage ist das Wirtschaftsprüfergesetz (Accountancy Profession Act / Att dwar il-Professjoni ta’ l-Accountancy).

Maltesische Versicherungsmakler (insurance agents/managers / brokers) müssen sich nach dem maltesischen Versicherungsvermittlungsgesetz (Insurance Distribution Act / Att dwar l-Intermedjarji fl-Assigurazzjoni) in eigene Register und Listen eintragen lassen. Diese können auf einer Homepage der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde (Malta Financial Services Authority) abgerufen werden.

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2024)

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.