Alle Malteser, die Kaufleute (traders) sind, und in Malta kaufmännisch tätige Personengesellschaften (commercial partnerships) können sich in das maltesische Register der Kaufleute (Reġistru tal-Kummerċjanti / Register of Traders) eintragen lassen. Das Landgericht in Malta (Civil Court – First Hall) und das Magistratengericht auf Gozo in seiner obergerichtlichen Funktion führen dieses Register.
Aufnahmebedingungen sind, dass
- die jeweilige Person tatsächlich kaufmännisch tätig ist,
- falls die Person insolvent (bankrupt) war, sie wieder aus der Insolvenz entlassen wurde,
- die Person nicht wegen Straftaten des maltesischen Strafgesetzbuches verurteilt worden ist, die das öffentliche Vertrauen oder das Eigentum verletzen, verurteilt wurde, und
- die Person über das Vorliegen der eben genannten Voraussetzungen eine Bescheinigung der maltesischen Industrie- und Handelskammer vorbringt (Chamber of Commerce, Enterprise and Industry).
Bei der Eintragung einer commercial partnership müssen die drei letztgenannten Voraussetzungen für jeden Gesellschafter vorliegen. Falls die Voraussetzungen nachträglich entfallen, wird der Registereintrag gelöscht.
Das maltesische Register der Kaufleute ist kostenlos für jedermann einsehbar, eine Online-Möglichkeit hierfür besteht jedoch nicht. Maltesische Kaufleute können sich allerdings ein Zertifikat ausstellen lassen, das ihren Registereintrag bestätigt.
Spezielle Teile des Registers der Kaufleute gibt es unter anderem für Handelsvertreter (commercial agents).
Die gesetzliche Grundlage des Registers der Kaufleute in Malta bilden die Artikel 38 bis 48 des maltesischen Handelsgesetzbuches (Commercial Code / Kodiċi tal-Kummerċ).