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Registrierung (Unternehmensregister)
Das maltesische Unternehmensregister führt das Malta Business Registry. Maltesische companies müssen dort zur Registrierung ihren Gesellschaftsvertrag einreichen, der zwingend aus memorandum of association und fakultativ zusätzlich aus articles of association besteht. Werden keine articles of association zur Registrierung eingereicht, gelten diesbezüglich grundsätzlich die Bestimmungen des ersten Anhangs (First Schedule) zum Companies Act. Erst mit der Registrierung erlangt die companies rechtliche Existenz und darf mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Dies bestimmen die Artikel 75 ff. Companies Act.
Ob ein Unternehmen wirklich im Business Registry eingeschrieben ist, kann anhand der kostenfrei im Internet zugänglichen Suchfunktion des Business Registry nachvollzogen werden. Neben dem Namen der jeweiligen company finden sich in den Listen Informationen über den eingetragenen Unternehmenssitz, die Unternehmensidentifikationsnummer (CompanyID) und den Status der Gesellschaft. Eine Suche ist in den Listen anhand des Unternehmensnamens oder der CompanyID möglich.
Germany Trade & Invest (Januar 2024)