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Rechtsbericht | Marokko | Produzentenhaftung

Produzentenhaftung in Marokko

Am 5. Januar 2011 hat Marokko ein Produkthaftungsgesetz (Gesetz Nr. 31-08) verabschiedet.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert

Es schützt Verbraucher vor unangemessenen Vertragsklauseln (Art. 15 Gesetz Nr. 31-08), irreführender Werbung und gewährt ihnen ein umfassendes Informationsrecht (Art. 3 Gesetz Nr. 31-08). Es stellt die Spielregeln für verschiedene Vertriebs- und Vertragsformen (Fernabsatz, Haustürgeschäft, Ausverkauf, Verbrauchsgüterkauf, Verbraucherkredit) auf. Wird ein Produkt oder eine Dienstleistung mit falscher oder irreführender Werbung beworben und entstehen dem Verbraucher daraus Schäden, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu.

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