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Zollmeldung Marokko Umsatzsteuer

Marokko befreit Schulbedarf von der Umsatzsteuer

Zu Jahresbeginn befreite Marokko viele Artikel des Schulbedarfs von der Umsatzsteuer. Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres werden weitere Artikel hinzugefügt.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Marokko hat mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2024 Schulbedarf von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehörten unter anderem Stifte, Hefte, Kleber oder Schiefertafeln. Das Rundschreiben der marokkanischen Zollverwaltung Nr. 6594/211 vom 22. August 2024 fügt der Liste der umsatzsteuerbefreiten Produkte folgende Artikel hinzu:

  • Notizblöcke und Malbücher
  • Bestimmte Kleber für Schulkinder
  • Klebepistolen und Heißklebestifte
  • Malschürzen aus Plastik.
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