Zollbericht Vereinigtes Königreich Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
Waren mit EU-Ursprung können zollfrei in Großbritannien eingeführt werden.
09.12.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Zolltarif
Seit 1. Januar 2021 gilt der neue britische Zolltarif, der UK Global Tariff. Der neue Zolltarif basiert auf dem gemeinsamen EU-Zolltarif, der bis 31. Dezember 2020 Gültigkeit hatte. Identisch ist dieser jedoch nicht. Die durchschnittlichen Zollsätze sind geringer. Zahlreiche Zölle wurden reduziert, ungerade Zölle wurden abgerundet und Zollsätze, die im EU-Zolltarif zwei Prozent oder weniger betragen, auf null reduziert. Zollsätze können im UK Global Tariff Online Tool recherchiert werden.
Zollwert
Maßgeblich für die Berechnung des zu zahlenden Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Die Zollwertermittlung im Vereinigten Königreich basiert auf den Prinzipien des WTO-Zollwertabkommens.
Der Einfuhrzoll wird grundsätzlich auf Basis des Transaktionswertes berechnet. Dies trifft auf rund 90 Prozent der Einfuhren zu. Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer entrichtet. Hinzu kommen Versicherungskosten sowie Beförderungskosten bis zur britischen Grenze.
Kann der Transaktionswert nicht als Grundlage für die Berechnung des Zollwerts verwendet werden, ist eine der folgenden Methoden der Zollwertermittlung anzuwenden: Transaktionswert gleicher Ware, Transaktionswert ähnlicher Ware, deduktive Methode, Methode des errechneten Werts sowie Schlussmethode. Die jeweils nächste Methode darf nur dann angewendet werden, sofern die vorherige Methode zu keinem Ergebnis geführt hat.
Die britischen Behörden stellen einen Leitfaden zur Zollwertermittlung zur Verfügung.
Einfuhrumsatzsteuer
Der reguläre Steuersatz beträgt 20 Prozent, der reduzierte Satz fünf Prozent. Auf bestimmte Produkte, wie zum Beispiel die meisten Lebensmittel oder Kinderkleidung, wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Mehrwertsteuersätze für einzelne Warengruppen können im VAT Online Tool recherchiert werden.
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der Ware. Folgende Kosten sind dem Zollwert hinzuzurechnen:
- Nebenkosten - wie beispielsweise Provisions-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, die bis zum ersten Bestimmungsort der Ware in Großbritannien anfallen.
- Zölle und Abgaben, die bei der Einfuhr nach Großbritannien zu entrichten sind.
- Verbrauchsteuern, die bei der Einfuhr nach Großbritannien zu entrichten sind, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst.
Details enthält der Leitfaden zum Zollwert und zur Bemessungsgrundlage.
Verbrauchsteuern
Auf bestimmte Waren werden Verbrauchsteuern erhoben:
- Wein
- Bier
- Cider
- Spirituosen
- Alkoholhaltige Getränke mit einem geringen Alkoholgehalt
- Produkte, die Alkohol enthalten
- Kohlenwasserstofföl
- Biokraftstoff
Zudem erhebt das Vereinigte Königreich eine Klimaschutzabgabe auf bestimmte Produkte wie beispielsweise Erdgas oder Elektrizität. Die britische Regierung plant die Einführung eines UK CBAM, der dem CO2-Grenzausgleichssystem der EU ähnelt und Importe mit einem Emissionspreis belegt. UK CBAM soll ab 2027 gelten.
Alle Steuersätze können der Übersicht der britischen Behörden entnommen werden.
Zollbefreiung
Bestimmte Waren können zollfrei in Großbritannien eingeführt werden:
- Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht
- Rückwaren, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden
- Waren, die nur vorübergehend eingeführt werden
- Kulturgüter wie zum Beispiel Bücher oder Ausstellungsstücke
- Medizinische und wissenschaftliche Güter
- Werbeartikel
- Waren, die zu Forschungszwecken verwendet werden
- Waren mit einem speziellen Verwendungszweck (Endverwendung)
- Waren, die zu Wohltätigkeitszwecken eingeführt werden
Eine detaillierte Übersicht enthält der Leitfaden der britischen Zollbehörden.