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Zollmeldung Mauritius Umsatzsteuer

Änderungen im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2024/2025

Mauritius nimmt Änderungen bei den Verbrauchssteuern und der Einfuhrumsatzsteuer bestimmter Waren vor.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das Haushaltsgesetz für 2024/2025 sieht Änderungen bei zahlreichen Abgaben und den damit verbundenen Rechtsvorschriften vor. Die die Einfuhr betreffenden Änderungen werden im Folgenden skizziert.

Änderungen bei den Verbrauchssteuern

Ausgewählte Gruppen, wie zum Beispiel mittelständische Fischereien, registrierte Priester sowie Eltern von Kindern mit einer Behinderung, werden bei der Einfuhr von bestimmten Fahrzeugen von der Verbrauchsteuer befreit. Es sind entsprechende Zollverfahrenscodes (CPC) zu verwenden. Diese können Sie der Tabelle Nr. 1 der unten aufgeführten Mitteilung entnehmen. Weitere Informationen enthält der unten aufgeführte Anhang I.

Inhalte, wie zum Beispiel Wasser, in Flaschen aus pflanzlichen Materialien werden von der Verbrauchsteuer befreit. Für Plastikflaschen wird dagegen eine Verbrauchsteuer in Höhe von 2 Mauritius-Rupie (MR)/Stück erhoben.

Für Weine mit einem Alkoholgehalt von zwischen 1,2 und 8,5 Volumenprozent wird eine Verbrauchsteuer zwischen 31 und 186 MR/Liter erhoben (Details siehe Anhang II).

Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Liste der Waren, die zu einem Einfuhrumsatzsteuersatz von Null Prozent (VAT at Zero-Rate) eingeführt werden dürfen, wird um Pflanztöpfe und Anzuchtplatten (HS: 3926.90.92; 3926.90.91), landwirtschaftliche Sprühgeräte (HS: 8424.41.00; 8424.49.00) und Babylotion (HS: 3304.99.20) ergänzt.

Quellen und weitere Informationen: 

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