Zollbericht Senegal Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
Bei Wareneinfuhren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben.
27.03.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Zolltarif
Bei Warenlieferungen aus Staaten, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, wendet Senegal den gemeinsamen Außenzolltarif CET (Common External Tariff 2022-2026) der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an. Dieser basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Der Außenzoll gliedert sich in fünf Wertzollsätze von null bis 35 Prozent.
Kategorie | Warenbeschreibung | Einfuhrzollsatz | Anzahl Zolllinien |
---|---|---|---|
0 | Grundbedarfsgüter | 0% | 169 |
1 | Rohmaterialien und Investitionsgüter | 5% | 2427 |
2 | Vorleistungen und Zwischenprodukte | 10% | 1367 |
3 | Konsumgüter und Fertigwaren | 20% | 2287 |
4 | sensible, für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Güter | 35% | 131 |
6381 |
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen.
Der ECOWAS-Außenzolltarif (frz. Tarif Extérieur Commun - TEC) ist auf der Webseite der senegalesischen Zollbehörde zurzeit noch in der alten Version HS 2017 eingestellt.
Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Waren erhebt Senegal eine Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée - TVA). Der Steuersatz beträgt 18 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Einfuhr anfallenden Abgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Bestimmte Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter verschiedene landwirtschaftliche und pharmazeutische Produkte, Düngemittel und Druckerzeugnisse.
Verbrauchsteuern
Bei der Einfuhr etlicher Konsumgüter fallen Verbrauchsteuern (Droits d'Accises) in unterschiedlicher Höhe an. Dabei handelt es sich entweder um spezifische Steuersätze oder um ad-valorem-Sätze. Bemessungsgrundlage bei der prozentualen Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert, ausgenommen die Umsatzsteuer und die jeweilige Verbrauchsteuer selbst. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren gehören:
- genießbare Fette und Wurstwaren
- Kaffee und Tee
- Getränke, auch Frucht- und Gemüsesäfte
- Tabakwaren
- Zement
- Erdölprodukte
- Kosmetik
- Einwegbeutel und andere Einwegverpackungen aus Plastik
- Textilien
- Kraftfahrzeuge.
Weitere warenspezifische Abgaben
Neben den Verbrauchsteuern erhebt Senegal weitere warenspezifische Steuern und Abgaben.
Zusatzabgabe
Ausgewählte landwirtschaftliche Produkte werden mit einer Zusatzabgabe (Surtaxe) belastet. Sie beträgt zum Beispiel 20 Prozent für frische Bananen, Zigarren und Zigaretten und 10 Prozent für bestimmte Hirse.
Ausgleichssteuer auf Importe
Um die Auswirkungen von Schwankungen der Weltmarktpreise auf die heimische Produktion abzufedern, wird eine Ausgleichssteuer TCI (Taxe Conjoncturelle à l’Importation) auf bestimmte Erzeugnisse der Landwirtschaft erhoben. Derzeit ist eine Ausgleichssteuer von 10 Prozent auf einzelne Pflanzenöle zu zahlen, die nicht zum Herstellen von Lebensmitteln verwendet werden.
Landwirtschaftliche Abgabe
Die landwirtschaftliche Abgabe (Prélèvement Fonds Pastoral) auf Fleisch beträgt 50 beziehungsweise 100 CFA-Franc/kg.
Abgabe zur Unterstützung des Energiesektors
Das Finanzgesetz 2019 führte eine Abgabe zur Unterstützung des Energiesektors PSE (Prélèvement de Soutien au Secteur de l’Energie) ein. Die Abgabe beträgt 15.000 CFA-Franc/m³ für Gasöl und 15.000 CFA-Franc/t für bestimmte Schwerölsorten.
Sonderabgabe auf Bergbau- und Steinbruchprodukte
Zement, Erze, Edelmetalle und deren Verbindungen, Diamanten und Edelsteine unterliegen einer Sonderabgabe auf Bergbau- und Steinbrucherzeugnisse (Contribution spéciale sur les Produits des Mines et Carrières). Die Abgabe beträgt 3 Prozent des verzollten Warenwerts, ausgenommen der Umsatzsteuer. Für Gold wird derzeit eine Abgabe von 2 Prozent erhoben.
Abgaben für regionale Organisationen
- Wareneinfuhren aus Drittländern in das Gebiet der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) unterliegen einer Solidaritätsabgabe (Prélèvement Communautaire de Solidarité) von 0,8 Prozent des Zollwerts. Zudem fällt eine Statistikabgabe (Redevance Statistique) von 1 Prozent an.
- Für Wareneinfuhren aus Staaten, die nicht der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) angehören, ist eine ECOWAS-Abgabe (Prélèvement Communautaire de la CEDEAO) von 0,5 Prozent des Zollwerts zu zahlen.
- Eine OHADA-Abgabe fällt zugunsten der Finanzierung der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) an. Die Abgabe in Höhe von 0,05 Prozent des Zollwerts wird auf importierte Waren aus Drittländern angewendet.
- Per Dekret n° 2021-928 führte Senegal eine neue Abgabe für die Finanzierung des Programms zur Modernisierung seiner Zollverwaltung ein. Die PROMAD-Abgabe (Programme de Modernisation de l’Administration des Douanes) wird demzufolge auf Warenimporte aus Drittländern in das Gebiet von UEMOA und ECOWAS erhoben. Im Anhang des Entwurfs zum Finanzgesetz 2025 wird eine PROMAD-Abgabe in Höhe von 1,5 Prozent des Zollwerts aufgeführt.
Hafengebühr
Eine Hafengebühr (Prélèvement du COSEC - Conseil sénégalais des Chargeurs) wird für Wareneinfuhren auf dem Seeweg erhoben. Die Abgabe beträgt 0,4 Prozent des Zollwerts.