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Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.

Von Susanne Scholl | Bonn

Einfuhrverbote gelten unter anderem für folgende Produkte:

Einfuhrverbote
Unterpositionen des mexikanischen ZolltarifsWarenbeschreibung gemäß mexikanischem Zolltarif
0301 99 01lebende Raubfische, auch als Jungfische oder Brut
1209 99 07Samen von Marihuana, auch mit Samen anderer Pflanzen vermischt
1211 90 02Marihuana
1302 11 02Rauchopium
1302 19 02Pflanzensäfte und -auszüge von Marihuana
1302 39 04Derivate von Marihuana
2833 29 03Thalliumsulfat
2910 50 01Endrin (Insectizid)
2939 11 01Diacethylmorphin (Heroin)

3003 49 01

 

Zubereitungen auf der Grundlage von Canabis
3004 49 02Zubereitungen auf der Grundlage von Acethylmorphin und seinen Salzen und Derivaten
4103 20 02Häute von Schildkröten und Meeresschildkröten

4908 90 05

4911 91 05

Gedruckte schwarz-weiße oder bunte Bilder mit negativen oder herabwürdigenden Darstellungen von Kindern ("garbage pail kids"), die Kinder zu Gewalt oder zu selbstzerstörerischen Handlungen anregen können, auch zusammen verpackt mit Genussmitteln wie Kaugummi oder Süßigkeiten
Quelle: Decreto por el que se expide la Ley de los Impuestos Generales de Importación y de Exportación vom 7. Juni 2022

 

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