Zollbericht Mexiko Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Vorgaben zur Etikettierung sind rechtsverbindlich.
05.08.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Gemäß den Vorgaben der verbindlichen Norm NOM-050-SCFI-2004 müssen Produkte in Mexiko gut sichtbar in spanischer Sprache mit einem fest am Produkt oder der Verpackung aufgebrachten Etikett mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Bezeichnung des Produktes
- Menge
- Name und Sitz des Herstellers, bei Einfuhren Name und Sitz des Einführers
- Ursprungsland (zum Beispiel: "producto de", "hecho en", "manufacturado en" oder "producido en")
- bei gefährlichen Produkten Hinweise auf Risiken in Form von graphischen Darstellungen oder Symbolen
- Gebrauchsinstruktionen, wenn notwendig. Falls eine Gebrauchsanweisung in der Verpackung beiliegt, Hinweis darauf
- Verfallsdatum
Darüber hinaus gelten für eine Vielzahl von Produkten spezifische, auf diese zugeschnittene verbindliche Normen zur Kennzeichnung, zum Beispiel:
- NOM 004-SE-2021 - Kennzeichnung von Textilprodukten und Bekleidung
- NOM 051-SCFI/SSA1-2010 - Kennzeichnung von Nahrungsmitteln und nicht alkoholischen Getränken
Im Juli 2020 traten Regeln zur Einführung, Prüfung, Überwachung und Konformitätsbewertung der Norm 051-SCFI/SSA1-2010 in Kraft.