Zollmeldung Mexiko Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Mexiko – Finanzministerium veröffentlicht allgemeine Regeln für den Außenhandel 2018
19.01.2018
Bonn (GTAI) – Das Finanzministerium (Ministerio de Hacienda y Credito Público) hat im Gesetzblatt Diario Oficial vom 18. Dezember 2017 die allgemeinen Regeln für den Außenhandel für das Jahr 2018 (Reglas Generales de Comercio Exterior para 2018) veröffentlicht. Es handelt sich um eine Sammlung praxisbezogener Vorschriften zur Abfertigung von Waren, der Abwicklung besonderer Zollverfahren, den Einfuhrabgaben und der Zertifizierung von Importeuren mit umfangreichen Anhängen. Die Regeln werden an jedem Jahresende für das kommende Jahr unter Berücksichtigung von im abgelaufenen Jahr verfügten Änderungen der Zollgesetzgebung neu veröffentlicht.
Exporteure von Waren nach Mexiko finden in Anhang 1-A der „Reglas Generales de Comercio Exterior para 2018“ umfangreiche Detailinformationen zur Zollabfertigung. In Anhang 21 ist eine Liste mexikanischer Zollstellen veröffentlicht, die zur Abfertigung spezifischer sensibler Produkte befugt sind. Zu diesen Produkten zählen zum Beispiel gebrauchte Fahrzeuge, alkoholische Getränke und Chemikalien. In Anhang 22 findet sich eine Anleitung zum Ausfüllen der Zollanmeldung (pedimento). Anhang 27 beinhaltet eine Liste der Waren, die bei der Einfuhr in Mexiko von der Mehrwertsteuer befreit sind. (BS)