Zollbericht Ukraine Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
15.01.2025
Von Karin Appel | Bonn
Zollanmeldung
Derzeit besteht während des Kriegszustands die Möglichkeit, eine vorläufige Zollanmeldung abzugeben, um das Zollverfahren zu vereinfachen. Die Zollabfertigung kann direkt an der Grenze oder bei einer beliebigen Zollstelle erfolgen, ohne die Waren in den Zollterminalkomplex bringen zu müssen. Im Nachgang muss die Zollanmeldung schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei Letzteres die Regel ist. Die elektronische Zollanmeldung erfolgt über das Programm „Einheitliches Automatisiertes Informationssystem“ (übersetzt) im Single-Window-Format, das vom Zollanmelder zuvor installiert werden muss. Darüber hinaus ist eine Registrierung beim ukrainischen Wirtschaftsministerium zwingend erforderlich, um dieses Programm nutzen zu können.
Im Mai 2020 führte der Staatliche Zolldienst der Ukraine ein automatisiertes Zollabfertigungssystem zur Erledigung von Zollformalitäten ein. Die Registrierung von Zollanmeldungen wurde dadurch automatisch und ohne Beteiligung eines Zollbeamten möglich. Das System gilt derzeit für die folgenden Arten von Zollverfahren:
- Einfuhr,
- Ausfuhr,
- Wiederausfuhr,
- Weiterverarbeitung.
Seit Juli 2021 wurde der ukrainische Zollkodex dahingehend geändert, dass auch Nichtansässige und Beförderer Waren bei den Zollbehörden anmelden können. Zuvor war dies nur durch einen "Resident" der Ukraine möglich, das heißt eine juristische Person musste in der Exekutivabteilung des Justizministeriums der Ukraine registriert sein und eine Niederlassung betreiben oder eine natürliche Person musste ihren Wohnsitz in der Ukraine haben.
Die Zollanmeldung kann nun entweder bei der Einreise/Ausreise direkt an der Zollkontrollstelle durch das Ausfüllen einer Registrierungsbescheinigung erfolgen oder dort wird ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person vorgelegt.
Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen internationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Informationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder Englisch auszufüllen.
Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informationssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmelder innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt. Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformalitäten und -verfahren ermöglicht.
Begleitpapiere
Folgende Begleitpapiere sind bei der Zollanmeldung vorzulegen:
- Vertrag oder sonstige Dokumente, die den Vertrag ersetzen
- Beförderungspapiere, Frachtdokumente, Versicherungsunterlagen
- Handelsrechnung
- Zollwerterklärung
- Packliste
- Ladungserklärung
- Außenhandelsregistrierungskarte.
Ein Ursprungszeugnis ist nur vorzulegen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder Einfuhrbeschränkungen für die Ware bestehen. Relevant sind Ursprungzeugnisse auch, wenn es um Schutzmaßnahmen wie die Erhebung von Antidumpingzöllen geht. Ebenso können für die Einfuhr bestimmter Waren Einfuhrlizenzen, veterinäre und phytosanitäre Gesundheitszeugnisse verlangt werden.
Generell ist es ratsam, den erforderlichen Umfang und Inhalt der Lieferdokumente mit dem ukrainischen Importeur zu besprechen, da viele Durchführungsbestimmungen des ukrainischen Zollkodexes missverständlich sind und unterschiedlich ausgelegt werden können.
Direkte und indirekte Zollvertretung
Das Gesetz der Ukraine Nr. 3926-IX vom 22. August 2024 stellt laut Ukrainischen Zolldienstes die wichtigste konzeptionelle Neuerung zur europäischen Integration des Zollkodex der Ukraine dar. Es führt das Konzept der Zollvertretung ein, ähnlich dem in der EU. Es unterscheidet zwischen direkter und indirekter Zollvertretung:
- Direkte Zollvertretung: Der Vertreter handelt im Interesse und im Namen des Kunden.
- Indirekte Zollvertretung: Der Vertreter handelt im Interesse des Kunden, aber in eigenem Namen.
Die Wahl des Vertretungsformats beeinflusst die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen Zollagent und Auftraggeber. Ein indirekter Vertreter wird zum Anmelder und haftet gesamtschuldnerisch für Zölle. Zudem können Zollagenten im Rahmen der indirekten Vertretung Zollzahlungen vom Vorauszahlungskonto des Kunden überweisen.
Vor den Änderungen des Zollkodex der Ukraine waren die Rollen und Verantwortlichkeiten von Zollagenten und ihren Kunden unklar, was zu Problemen bei Zollzahlungen und der Haftung für die Richtigkeit der Warenanmeldung führte.
Nach den Änderungen gibt es drei Szenarien für die Deklaration von Waren:
- Selbstdeklaration durch den Importeur/Exporteur: Der Importeur/Exporteur übernimmt die Deklaration selbst, wenn er über geschultes Personal und die notwendigen Programme verfügt.
- Direkte Zollvertretung: Ein direkter Zollvertreter wird beauftragt, die Waren im Namen des Importeurs/Exporteurs zu deklarieren, wenn dieser keine eigenen Mitarbeiter dafür hat.
- Indirekte Zollvertretung: Ein indirekter Zollvertreter wird beauftragt, die Waren im eigenen Namen, aber im Interesse des Importeurs/Exporteurs zu deklarieren, wobei die Verantwortung geteilt wird.
Diese Änderungen klären die Verantwortlichkeiten und ermöglichen eine flexiblere Handhabung der Zollabfertigung.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Wenn Waren für den Verbleib und zum freien Verkehr auf dem ukrainischen Binnenmarkt bestimmt sind, müssen sie im Zollverfahren "Import" (Einfuhr zum freien Verkehr) angemeldet werden.
Nach erfolgreicher Zollabfertigung, Zahlung aller Einfuhrabgaben, eventueller Sicherheitsleistungen und der Einhaltung handelspolitischer Regelungen wie zum Beispiel Registrierungen und Zertifizierungen, werden die Waren wie ukrainische Waren behandelt.