Zollbericht Ukraine Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
23.06.2023
Von Karin Appel | Bonn
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei letzteres die Regel ist. Die elektronische Zollanmeldung erfolgt über das Programm „Inspektor“ im Single-Window-Format, das vom Zollanmelder zuvor installiert werden muss.
Im Mai 2020 führte der Staatliche Zolldienst der Ukraine ein automatisiertes Zollabfertigungssystem zur Erledigung von Zollformalitäten ein. Die Registrierung von Zollanmeldungen wurde dadurch automatisch und ohne Beteiligung eines Zollbeamten möglich. Das System gilt derzeit für die folgenden Arten von Zollverfahren:
- Einfuhr,
- Ausfuhr,
- Wiederausfuhr,
- Weiterverarbeitung.
Seit Juli 2021 wurde der ukrainische Zollkodex dahingehend geändert, dass auch Nichtansässige und Beförderer Waren bei den Zollbehörden anmelden können. Zuvor war dies nur durch einen "Resident" der Ukraine möglich, das heißt eine juristische Person musste in der Exekutivabteilung des Justizministeriums der Ukraine registriert sein und eine Niederlassung betreiben oder eine natürliche Person musste ihren Wohnsitz in der Ukraine haben.
Die Zollanmeldung kann nun entweder bei der Einreise/Ausreise direkt an der Zollkontrollstelle durch das Ausfüllen einer Registrierungsbescheinigung erfolgen oder dort wird ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person vorgelegt.
Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen internationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Informationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder Englisch auszufüllen.
Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informationssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmelder innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt. Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformalitäten und -verfahren ermöglicht.
Begleitpapiere
Folgende Begleitpapiere sind bei der Zollanmeldung vorzulegen:
- Vertrag oder sonstige Dokumente, die den Vertrag ersetzen
- Beförderungspapiere, Frachtdokumente, Versicherungsunterlagen
- Handelsrechnung
- Zollwerterklärung
- Packliste
- Ladungserklärung
- Außenhandelsregistrierungskarte.
Ein Ursprungszeugnis ist nur vorzulegen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder Einfuhrbeschränkungen für die Ware bestehen. Relevant sind Ursprungzeugnisse auch, wenn es um Schutzmaßnahmen wie die Erhebung von Antidumpingzöllen geht. Ebenso können für die Einfuhr bestimmter Waren Einfuhrlizenzen, veterinäre und phytosanitäre Gesundheitszeugnisse verlangt werden.
Generell ist es ratsam, den erforderlichen Umfang und Inhalt der Lieferdokumente mit dem ukrainischen Importeur zu besprechen, da viele Durchführungsbestimmungen des ukrainischen Zollkodexes missverständlich sind und unterschiedlich ausgelegt werden können.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Wenn Waren für den Verbleib und zum freien Verkehr auf dem ukrainischen Binnenmarkt bestimmt sind, müssen sie im Zollverfahren "Import" (Einfuhr zum freien Verkehr) angemeldet werden.
Nach erfolgreicher Zollabfertigung, Zahlung aller Einfuhrabgaben, eventueller Sicherheitsleistungen und der Einhaltung handelspolitischer Regelungen wie zum Beispiel Registrierungen und Zertifizierungen, werden die Waren wie ukrainische Waren behandelt.
Zolllager
Im Zolllagerverfahren können Waren entweder in öffentlichen oder in privaten Zolllagern ohne Begleichung der Zollabgaben gelagert werden. Für dieses besondere Zollverfahren ist eine Genehmigung notwendig. Waren dürfen währenddessen nicht verändert werden. Ohne Erlaubnis der Zollbehörden sind lediglich erhaltende Maßnahmen zulässig. Mit Erlaubnis der Zollbehörden kann die Ware auch für den Weiterverkauf im Zolllagerverfahren vorbereitet werden (Weiterverpackung, Umverpackung).
Die Dauer des Zolllagerverfahrens darf drei Jahren nicht übersteigen. Für verbrauchsteuerpflichtige sowie veredelte Waren gilt eine verkürzte Frist von einem Jahr.
Vorübergehende Einfuhr (vorübergehende Verwendung)
Im Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr können Waren zur vorübergehenden Verwendung in die Ukraine eingeführt werden. Dafür müssen die Waren jedoch in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. Zulässig ist lediglich eine gebrauchsbedingte Abnutzung der Waren.
Abgabenfrei können unter anderem
- Messe- und Ausstellungswaren,
- Berufsausrüstung,
- Verpackungen,
- Muster,
- Messgeräte,
- Unterrichtsmaterialien
eingeführt werden.
Waren, die nicht abgabenfrei eingeführt werden können, können dennoch zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden. In diesem Fall sind pro angefangenem Monat der Einfuhr in der Ukraine drei Prozent der regulären Einfuhrabgaben zu entrichten.
Die Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt drei Jahre und kann auf begründeten Antrag durch die Zollbehörde verlängert werden.
Carnet ATA
Die vorübergehende Einfuhr von Waren zu bestimmten Zwecken, ausgenommen Beförderungsmittel, ist in der Ukraine auch mit dem Carnet ATA möglich.
Die Verwendung des Carnet ATA ist dabei auf folgende Waren beschränkt
- Waren, die zu Demonstrationszwecken oder Verwendung bei Ausstellungen, Messen, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind
- Berufsausrüstung für die Zwecke der Berichterstattung
- Container, Behälter, Verpackungen und unverkäufliche Warenmuster, die im Rahmen eines Handelsgeschäfts eingeführt werden
- Waren für wissenschaftliche, unterrichtende und kulturelle Zwecke.
Das Carnet ATA wird in Deutschland von den zuständigen Industrie- und Handelskammern ausgestellt und ist maximal ein Jahr gültig.
Besondere Zollverfahren
Weitere besondere Zollverfahren sind:
- Transit (Versandverfahren)
- Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr
- Zollfreizone
- Verarbeitung im Zollgebiet (aktive Veredelung)
- Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets (passive Veredelung)
- Vernichtung.
Die Durchfuhr durch die Ukraine ist auch mit dem Carnet TIR möglich.
Für weitere detaillierte Informationen gelangen Sie hier zum Staatlichen Zolldienst der Ukraine.