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Zollbericht Mexiko Veredelung

Veredelung und Exportförderung, Drawbackverfahren

Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.

Von Susanne Scholl | Bonn

Gemäß Art. 108 des Zollgesetzes können mexikanische Unternehmen, die sich auf die Veredelung von Waren spezialisiert haben (Maquiladoras) oder Unternehmen, die an speziellen Programmen zur Exportförderung (Programas de Exportación) teilnehmen, Waren zur Verarbeitung, Veredelung oder Reparatur vorübergehend in das Zollgebiet einführen und nach erfolgter Bearbeitung wieder ausführen (Importación temporal para elaboración, transformación o reparación en programas de maquila o de exportación).

Warenabhängig gelten unterschiedliche Zeiträume bis zur Wiederausfuhr.

Bis zu 18 Monaten können:

  • Kraft- und Brennstoffe und weitere Materialien, die im Laufe des Veredelungsprozesses verbraucht werden
  • Rohstoffe, Teile und Komponenten, die während des Veredelungsprozesses vollständig in die Veredelungserzeugnisse integriert werden 
  • Behälter und Verpackungen für Waren
  • Etiketten und Aufkleber

in Mexiko verbleiben.

Für Container und Lkw-Aufbauten gilt eine Frist von bis zu zwei Jahren.

Für den Zeitraum der Gültigkeit des Veredelungs- oder Exportförderprogramms können

  • für den Produktionsprozess bestimmte Maschinen, Ausrüstung, Werkzeuge, Instrumente und Gussformen
  • Apparate und Ausrüstung für die Messung der Luftverschmutzung, für die Forschung, Telekommunikationsgeräte und Computer, Laborgeräte, Messgeräte, Geräte für die Betriebssicherheit, zur Qualitätssicherung und Produktprüfung und andere im Produktionsprozess eingesetzte Geräte
  • in der Verwaltung zur Prozessoptimierung der Veredelungsbetriebe eingesetztes Material

in Mexiko verbleiben.

Mexikanische Veredelungsbetriebe müssen der Zollbehörde genaue Angaben zu den Waren, die wieder ausgeführt werden, zum Wertzuwachs, der durch die Veredelung jeweils entsteht und zu den Resten und Abfällen, die nicht wieder ausgeführt werden, übermitteln.

Veredelungen, Bearbeitungen und Reparaturen von Waren können auch im Verfahren "elaboración, transformación o reparación en recinto fiscalizado" (etwa: Bearbeitung, Veredelung oder Reparatur auf überwachtem Gelände) in Lagern vorgenommen werden (Art. 135 Zollgesetz).

Unternehmen, die Waren mit dem Ziel der Veredelung und späteren Wiederausfuhr in einen weiteren Mitgliedsstaat des USMCA (USA, Kanada) vorübergehend in Mexiko einführen, haben gemäß Art. 2.5 des USMCA zu berücksichtigen, dass eine doppelte Gewährung von Zollvorteilen ausgeschlossen ist (Drawback-Verbot).

Produkte, die grundsätzlich nicht im Veredelungsverfahren bearbeitet werden dürfen, sind in Anhang 29 der Allgemeinen Regeln für den Außenhandel für 2024 aufgeführt. 

Maßnahmen der Exportförderung

Die mexikanische Regierung hat folgende Programme zur Förderung der Import- und Exportindustrie aufgelegt:

  • IMMEX (Industria Manufacturera, Maquiladora y de Servicio de Exportación) und
  • PROSEC (Programas de Promoción Sectorial - zur Förderung spezifischer Importindustrien)

Diese Programme bieten mexikanischen exportorientierten Unternehmen unterschiedliche Steuer- und Zollbegünstigungen im Zusammenhang mit dem Import und der nachfolgenden Be- oder Verarbeitung odem dem Export beziehungsweise Reexport von Waren nach einer Be- oder Verarbeitung oder Veredelung.

Das IMMEX-Programm beinhaltet die Regelungen des früheren PITEX-Programmes und die Maquiladora-Bestimmungen.

Drawbackverfahren

Das Drawbackverfahren zählt ebenfalls zu den von der Secretaría de Economía überwachten Programmen der Exportförderung. Mexikanische Importeure können das Verfahren für die Rückerstattung von bei der Abfertigung zur vorübergehenden Einfuhr von Waren gezahlten Zöllen nutzen. Die Einfuhrzölle werden erstattet bei

  • einer Wiederausfuhr von vorübergehend eingeführten Waren in unverändertem Zustand
  • einer Verarbeitung von Vorprodukten in einen Exportartikel und dessen nachfolgende Wiederausfuhr oder
  • der Reparatur und Instandsetzung eines Produktes und dessen anschließender Wiederausfuhr.

Das Programm IMMEX und das Drawbackverfahren hat die mexikanische Wirtschaftsbehörde "Secretaría de Economía" ausführlich vorgestellt

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