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Mongolei: Neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften
Die Regierung will die Privatwirtschaft bei der Umsetzung von strategisch wichtigen Projekten für die Entwicklung des Landes langfristig unterstützen.
31.01.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz präzisiert den Zweck, den Geltungsbereich und die Grundsätze von öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnership - PPP). Es definiert den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung strategisch wichtiger Projekte unter anderem in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Soziales und Gesundheit.
Die Regierung fördert insbesondere die Umsetzung langfristiger Projekte: Je nach Projektart profitieren Unternehmen von einer Förderdauer von bis zu 30 Jahren. Im Rahmen der Partnerschaft kann die Regierung verschiedene Formen der Unterstützung anbieten in Form von Nutz- und Besitzrechten von Land oder Steuervergünstigungen sowie staatlichen Garantien wie der Schuldgarantie für Darlehen.
Weitere Informationen können bei dem Ministerium für Wirtschaft und Entwicklung sowie bei der Investitionsagentur Invest in Mongolia angefragt werden.
Das Gesetz über öffentlich-rechtliche Partnerschaften trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Bisher wurden die PP-Partnerschaften durch das Konzessionsgesetz vom 28. Januar 2010 geregelt.
Zum Thema:
- Webinar Mongolei: Wirtschaftliche Chancen und Herausforderungen (Oktober 2023)
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in der Mongolei: Gründen und investieren vom 2. November 2023