Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind auch für Dienstleister in den Niederlanden wichtige Themen. Das niederländische Gesetz über Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenwet, kurz: Arbowet) erlegt u.a.--unter anderem dem Arbeitgeber auf, eine Strategie aufzustellen, die sicherstellt, dass seine Arbeitnehmer in einem sicheren Umfeld arbeiten. Dazu muss er beispielsweise eine eingehende Risikoanalyse und -bewertung vornehmen.
Neben dem Arbowet, das ein Rahmengesetz darstellt in dem allgemeine Regelungen und Richtlinien enthalten sind, gehören folgende Regelungen zum Arbeitsschutz:
- Erlass über die Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenbesluit, kurz: Arbobesluit); der Erlass stellt eine Ausarbeitung des Arbowets dar und enthält sowohl allgemeine Rechte und Pflichten als auch sektorspezifische Regelungen;
- Regelung über die Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenregeling, kurz: Arboregeling; die Regelung stellt wiederum eine Ausarbeitung des Arbobesluits dar und enhält sehr konkrete Vorschriften, beispielsweise welche Voraussetzungen Arbeitsmittel erfüllen müssen.
Die niederländische Arbeitsschutzgesetzgebung ist dabei an vielen Stellen so ausgestaltet, dass sie nur Zielvorgaben macht. Wie das Ziel erreicht wird, liegt in den Händen des Arbeitgebers und seiner Arbeitnehmer. Deshalb müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (afspraken over de arbeidsomstandigheden) ausarbeiten. Beispielsweise schreibt das Arbowet den Maximalwert für den Lärmpegel am Arbeitsplatz vor, die Unternehmen können jedoch selbst bestimmen, wie sie diese Vorgaben einhalten. Orientierung hierfür bieten entsprechende Vereinbarungen in einer für den gesamten Sektor geltenden „Absichtserklärung“ (arbocatalogus). Sie ist eine Sammlung von Maßnahmen und praktischen Lösungen, aus denen das Unternehmen, das zu dem Sektor gehört, die zu sich passenden auswählt. Eine Übersicht über die Absichtserklärungen bietet das Portal für Arbeitsschutz. Die für den Bausektor interessante Absichtserklärung ist die „bouw en infra“.
Es muss in jedem Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden (deskundige werknemer) (Artikel 13 Arbowet). Zudem muss es einen entsprechend geschulte Ersthelfer (bedrijfshulpverlening, kurz: BHV) geben (Artikel 15 Arbowet).
Der Arbeitgeber muss eine Risikoanalyse und –bewertung (Risico-inventarisatie & -evaluatie, kurz: RIE-procedure) durchführen und einen Plan erstellen, wie er mit den Gefahren umgeht (Plan van Aanpak) (Artikel 5 Arbowet). Informationen zu den Risikoanalysen finden Sie unter http://www.rie.nl/.
Jedes Unternehmen sollte einen Vertrag mit einem Betriebsarzt oder einem anerkannten Arbeitsschutzdienst (arbodienst) haben. Diese können dann auch die periodisch anzubietenden arbeitsplatzspezifischen Gesundheitsuntersuchungen (Arbeidsgezondheidskundig onderzoek, kurz: AGO) nach Artikel 18 Arbowet durchführen.
Bestimmte Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (tödlich, bleibender Schaden, Krankenhausaufenthalt) müssen gemeldet werden (Artikel 9 Arbowet). Mehr Informationen zur Meldepflicht von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bietet die Internetseite der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Die Pflichten des Arbeitnehmers sind in Artikel 11 Arbowet festgeschrieben. Er muss sich insbesondere an die Instruktionen halten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Artikel 8 Arbowet zur Verfügung stellten muss.
Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspectie SZW) überprüft die Einhaltung der Vorschriften (Artikel 24 ff. Arbowet) und kann Sanktionen verhängen (Artikel 32 ff. Arbowet).
Weitere Informationen finden sich u.a. auf dem Portal für Arbeitsschutz unter http://www.arboportaal.nl/. Informationen zum Thema Arbeitsschutz auf Englisch bietet die Internetseite des niederländischen Focal Point unter https://www.arboineuropa.nl/en/arbo-in-the-netherlands.
Germany Trade & Invest (Stand: September 2022)