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Portal 21 Niederlande

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Gewerberecht und die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der niederländische Gesetzgeber hat seit den 1990er Jahren das Gewerberecht immer weiter liberalisiert. 

Für Verwaltungsvereinfachungen sorgt seit Ende des Jahres 2009 insbesondere die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) durch das niederländische Dienstleistungsgesetz (Dienstenwet) und weitere in diesem Zusammenhang erlassene Rechtsnormen. Das Dienstleistungsgesetz sieht unter anderem eine Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerecht erteilten/versagten Genehmigungen vor, wenngleich viele Genehmigungen hiervon ausgenommen sind (Artikel 28 Absatz 1 Dienstenwet).

Das Dienstleistungsgesetz implementiert zudem neue Informationspflichten für Dienstleister in Buch 6 Artikel 230a ff.--folgende des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek). Zu den Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem:

  • Name, Rechtsform, Rechtsstatus, Sitz und Anschrift des Dienstleisters,
  • Angaben, wie eine direkte Kontaktaufnahme, ggf.--gegebenenfalls auf elektronischem Wege, mit dem Dienstleister möglich ist,
  • ggf. seine Handelsregister- und Mehrwertsteueridentifikationsnummer,
  • bei reglementierten Berufen (s.u.--siehe unten) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • falls die Dienstleistungstätigkeit genehmigungspflichtig ist: Angaben zur zuständigen Behörde oder dem Einheitlichen Ansprechpartner,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie sich nicht aus dem Zusammenhang ergeben)
  • ggf. die vom Dienstleister gestellten AGB
  • der Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Auch wenn das niederländische Gewerberecht immer weiter dereguliert wurde, bedeutet dies nicht, dass nicht auch niederländische Dienstleister Genehmigungserfordernissen unterlägen. 

So benötigen etwa private Sicherheitsdienste, Detektivagenturen und Geld- und Werttransporteure eine spezielle Genehmigung. 

Häufig sind Genehmigungen an bestimmte Qualifikationen geknüpft. Mehr hierzu auf dieser Webseite des niederländischen einheitlichen Ansprechpartners.

Zu Registrierungspflichten verschiedener niederländischer Dienstleistungserbringer vgl. das Kapitel Register dieses "Portal 21"-Niederlande-Beitrages.

Einheitlicher Ansprechpartner

Als einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie der EU fungiert in den Niederlanden das Portal "Doing business in the Netherlands".

Reglementierte Berufe in den Niederlanden

In den Niederlanden sind viele Berufe reglementierte Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Einen reglementierten Beruf kennzeichnet, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde in den Niederlanden durch zahlreiche Rechtsakte umgesetzt. Es wurden unter anderem mehrere Beschlüsse zur Anerkennung verschiedener Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland erlassen.

Die derzeit in den Niederlanden reglementierten Berufe kann man über die Datenbank der Europäischen Kommission suchen. Folgende Berufsgruppen gehören in den Niederlanden beispielsweise zu den reglementierten Berufen:

Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen sind in den Niederlanden viele Berufe reglementiert. Die zuständige Behörde ist das Ministerium für Volksgesundheit, Wohlergehen und Sport (Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport). Das Gesetz über die Berufe im individuellen Gesundheitswesen (Wet op de Beroepen in de Individuele Gezondheidszorg) regelt, welche Berufe im Gesundheitswesen berufsspezifischen Anforderungen unterliegen. Diese sind beispielsweise:

  • Allgemeinmediziner und Fachärzte (artsen met een basisopleiding und medische specialisten)
  • Krankenpflegepersonal (verpleegkundigen)
  • Hebammen (verloskundigen)
  • Zahnärzte (tandartsen)
  • Psychologen (gezondheidszorg psycholoog und klinisch psycholoog)
  • Psychotherapeuten (psychotherapeuten)
  • Apotheker (apothekers)

Freiberufler / geistige Dienstleistungen

Viele Freiberufler und Erbringer rein geistiger Dienstleistungen unterliegen ebenfalls besonderen Erfordernissen an die Berufsqualifikation, zum Beispiel:

Weitere Informationen zu diesen Berufsgruppen bieten zum Teil auch die Rubriken "Register" und "Pflichtversicherung" dieses Länderberichtes.

Weitere Berufe

Alle in den Niederlanden reglementierten Berufe finden sich in einer Rechtsverordnung der niederländischen Regierung, erlassen auf der Grundlage des Gesetzes über Anerkennung von EU-Berufsqualifikationen (Algemene wet erkenning EU-beroepskwalificaties).

Handelskammern, Wirtschaftsverbände und Handwerk

Gleichzeitig mit der Registrierung im Handelsregister wird ein niederländisches Unternehmen auch in der jeweiligen niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) Pflichtmitglied. Mehr Informationen zum niederländischen Handelsregister enthält der Abschnitt Registrierung im gesellschaftsrechtlichen Kapitel dieses Länderbeitrages.


Technische Normen

Für die Ausarbeitung technischer Normen in den Niederlanden sorgt das niederländische Standardisierungsinstitut NEN (Nederlands Normalisatie-instituut), das die technischen Normen herausgibt und diese betreut. Die technischen Normen können kostenpflichtig bestellt werden (näheres hierzu auf der Homepage von NEN).

Der Großteil der heute in den Niederlanden veröffentlichten Normen werden allerdings auf europäischer oder internationaler Ebene ausgearbeitet:

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind auch für Dienstleister in den Niederlanden wichtige Themen. Das niederländische Gesetz über Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenwet, kurz: Arbowet) erlegt u.a.--unter anderem dem Arbeitgeber auf, eine Strategie aufzustellen, die sicherstellt, dass seine Arbeitnehmer in einem sicheren Umfeld arbeiten. Dazu muss er beispielsweise eine eingehende Risikoanalyse und -bewertung vornehmen. 

Neben dem Arbowet, das ein Rahmengesetz darstellt in dem allgemeine Regelungen und Richtlinien enthalten sind, gehören folgende Regelungen zum Arbeitsschutz:

  • Erlass über die Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenbesluit, kurz: Arbobesluit); der Erlass stellt eine Ausarbeitung des Arbowets dar und enthält sowohl allgemeine Rechte und Pflichten als auch sektorspezifische Regelungen;
  • Regelung über die Arbeitsbedingungen (Arbeidsomstandighedenregeling, kurz: Arboregeling; die Regelung stellt wiederum eine Ausarbeitung des Arbobesluits dar und enhält sehr konkrete Vorschriften, beispielsweise welche Voraussetzungen Arbeitsmittel erfüllen müssen.

Die niederländische Arbeitsschutzgesetzgebung ist dabei an vielen Stellen so ausgestaltet, dass sie nur Zielvorgaben macht. Wie das Ziel erreicht wird, liegt in den Händen des Arbeitgebers und seiner Arbeitnehmer. Deshalb müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (afspraken over de arbeidsomstandigheden) ausarbeiten. Beispielsweise schreibt das Arbowet den Maximalwert für den Lärmpegel am Arbeitsplatz vor, die Unternehmen können jedoch selbst bestimmen, wie sie diese Vorgaben einhalten. Orientierung hierfür bieten entsprechende Vereinbarungen in einer für den gesamten Sektor geltenden „Absichtserklärung“ (arbocatalogus). Sie ist eine Sammlung von Maßnahmen und praktischen Lösungen, aus denen das Unternehmen, das zu dem Sektor gehört, die zu sich passenden auswählt. Eine Übersicht über die Absichtserklärungen bietet das Portal für Arbeitsschutz. Die für den Bausektor interessante Absichtserklärung ist die „bouw en infra“.

Es muss in jedem Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden (deskundige werknemer) (Artikel 13 Arbowet). Zudem muss es einen entsprechend geschulte Ersthelfer (bedrijfshulpverlening, kurz: BHV) geben (Artikel 15 Arbowet).

Der Arbeitgeber muss eine Risikoanalyse und –bewertung (Risico-inventarisatie & -evaluatie, kurz: RIE-procedure) durchführen und einen Plan erstellen, wie er mit den Gefahren umgeht (Plan van Aanpak) (Artikel 5 Arbowet). Informationen zu den Risikoanalysen finden Sie unter http://www.rie.nl/.

Jedes Unternehmen sollte einen Vertrag mit einem Betriebsarzt oder einem anerkannten Arbeitsschutzdienst (arbodienst) haben. Diese können dann auch die periodisch anzubietenden arbeitsplatzspezifischen Gesundheitsuntersuchungen (Arbeidsgezondheidskundig onderzoek, kurz: AGO) nach Artikel 18 Arbowet durchführen.

Bestimmte Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (tödlich, bleibender Schaden, Krankenhausaufenthalt) müssen gemeldet werden (Artikel 9 Arbowet). Mehr Informationen zur Meldepflicht von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bietet die Internetseite der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde.

Die Pflichten des Arbeitnehmers sind in Artikel 11 Arbowet festgeschrieben. Er muss sich insbesondere an die Instruktionen halten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Artikel 8 Arbowet zur Verfügung stellten muss.

Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspectie SZW) überprüft die Einhaltung der Vorschriften (Artikel 24 ff. Arbowet) und kann Sanktionen verhängen (Artikel 32 ff. Arbowet). 

Weitere Informationen finden sich u.a. auf dem Portal für Arbeitsschutz unter http://www.arboportaal.nl/. Informationen zum Thema Arbeitsschutz auf Englisch bietet die Internetseite des niederländischen Focal Point unter https://www.arboineuropa.nl/en/arbo-in-the-netherlands.

Germany Trade & Invest (Stand: September 2022)

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