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Registrierung
Unternehmen aus den Niederlanden, zum Beispiel dortige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (B.V.) oder Aktiengesellschaften (N.V.) oder deren Niederlassungen, müssen sich im niederländischen Handelsregister registrieren lassen, das die niederländischen Handelskammern (Kamer van Koophandel) führen. Das Handelsregisterrecht ist im Handelsregistergesetz 2007 (Handelsregisterwet 2007) geregelt.
Seit Juli 2008 trifft die Registrierungspflicht nach Artikel 5 Handelsregisterwet 2007 neben kaufmännisch tätigen Unternehmen unter anderem auch Freiberufler. Diese sind dann ein Unternehmen, wenn ihre Tätigkeit einen gewissen Umfang erreicht. Nach Artikel 2 der Rechtsverordnung zum Handelsregistergesetz 2007 (Handelsregisterbesluit 2008) ist dann von einem Unternehmen auszugehen, wenn eine selbstständige Organisationseinheit vorliegt, die durch Einbringung von Arbeit oder Arbeitsmitteln Leistungen an einen Dritten erbringt um dadurch Gewinn zu erzielen. Zu den registrierungspflichtigen Freiberuflern gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Zahnärzte.
Eine Suche nach registrierten niederländischen Unternehmen ist im Online-Auftritt des niederländischen Handelsregisters möglich.
Germany Trade & Invest (Stand: August 2022)