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Pflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Einige Dienstleister aus den Niederlanden sind verpflichtet, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung (beroepsaansprakelijkheidsverzekering) gegen Schäden aus fehlerhafter Dienstleistungserbringung abzusichern. Nachstehend einige Beispiele:

  • Niederländische Wirtschaftsprüfer (accountant), die der im Bereich Register bereits genannten Niederländischen Wirtschaftsprüferkammer NBA angehören, sind gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Grundlage hierfür ist die Wirtschaftsprüferverordnung (Verordening accountantsorganisaties). Die Pflicht zum Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung enthält Artikel 11 Verordening accountantsorganisaties. Artikel 12 regelt, welche Voraussetzungen an diese Versicherung gestellt werden, beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme oder die Reichweite des Deckungsgebietes.
  • Für Rechtsanwälte (advocaat) aus den Niederlanden ergibt sich die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung aus den Artikeln 6.24 und 6.25 der Verordnung über die Anwaltschaft (Verordening op de avocatuur). Diese hat die Delegiertenversammlung der niederländischen Rechtsanwaltskammern (Nederlandse Orde van Advocaten) erlassen.
  • Für Architekten (architect) besteht keine Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das sog.--sogenannte Architektentitelgesetz (Wet op de Architectentitel) enthält keine entsprechende Bestimmung. Jedoch gibt es Branchenverbände, die bestimmen, dass ihre Mitglieder sich gegen Schäden absichern müssen, so beispielsweise die Mitglieder des Niederländischen Architektenbundes (Bond van Nederlandse Architecten, kurz: BNA).

Weitere Informationen den vorgenannten Berufsgruppen finden sich unter den Punkten "Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters" oder "Register" dieses Länderberichts.

Stand: September 2022

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