Portal 21 Niederlande
Solvenzprüfung im Vorfeld
Um schon im Vorfeld zu verhindern, mit einem bereits insolventen Dienstleister aus den Niederlanden einen Vertrag abzuschließen, empfiehlt es sich, vorab zu überprüfen, ob der zukünftige Vertragspartner nicht bereits in den einschlägigen Registern geführt wird. In den Niederlanden gibt es zum einen das Zentrale Insolvenzregister, zum anderen das Register der Schuldensanierungen.
Das Zentrale Insolvenzregister der Niederlande (Centraal Insolventieregister) ist im Onlineauftritt des niederländischen Gerichtsportals rechtsprak.nl einsehbar. Es enthält sowohl Daten von insolventen natürlichen Personen (natuurlijk persoon) als auch juristischen Personen (rechtspersoon) aus den Niederlanden (etwa niederländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung - besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid - kurz: B.V.). Die Internetseite bietet eine Online-Suche nach Name, Firma, Adresse oder der Registrierungsnummer bei der Handelskammer (Kvk-nummer) an.
Niederländische Unternehmen können sich schließlich eine Bestätigung des Landgerichts (rechtbank) an ihrem Unternehmenssitz ausstellen lassen, dass sie nicht insolvent sind. Diese sogenannte "verklaring non-faillissement" ist für das niederländische Unternehmen allerdings mit Kosten von über hundert Euro verbunden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Niederlanden ist diese Bestätigung nicht mehr nötig, teilweise jedoch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Ausland.