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Rechtsmeldung Norwegen Registerrecht

Norwegen ändert sein Firmen- und Registerrecht

Eine Änderung des norwegischen Firmengesetzes (foretaksnavneloven) schafft mehr Transparenz. Betroffen sind auch ausländische Rechtsformen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Gesetz zur Änderung des Unternehmensrechts („Lov om endringer i foretakslovgivningen“) betrifft unter anderem deutsche Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Norwegen („Norskregistrert Utenlandsk Foretak“, abgekürz NUF) haben. Diese muss künftig zwingend aus der ausländischen Firma – zum Beispiel Germany Trade & Invest GmbH – und der Abkürzung „NUF“ bestehen, also „Germany Trade & Invest GmbH NUF“. Dies regelt der neue § 2-2 Absatz 15 des norwegischen Firmengesetzes („foretaksnavneloven“).

Ebenfalls neu: die Rechtsform muss – auch bei norwegischen Unternehmen – immer am Ende des Namens stehen (neuer §  2-2 Absatz 16 des norwegischen Firmengesetzes).

Das Gesetz über die Eintragung von Unternehmen („foretaksregisterloven“) erhält einen geänderten § 8-1. Das öffentliche Informationsrecht erstreckte sich bislang auch auf die so genannten D-Nummern.  Dies wird sich künftig ändern, auf D-Nummern dürfen nur Behörden und private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Kreditauskunfteien und Finanzinstitute  erhalten, um sie für ihre Tätigkeiten zu verwenden.

Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

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