Rechtsmeldung Norwegen Registerrecht
Norwegen ändert sein Firmen- und Registerrecht
Eine Änderung des norwegischen Firmengesetzes (foretaksnavneloven) schafft mehr Transparenz. Betroffen sind auch ausländische Rechtsformen.
28.06.2024
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das Gesetz zur Änderung des Unternehmensrechts (Lov om endringer i foretakslovgivningen) betrifft unter anderem deutsche Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Norwegen („Norskregistrert Utenlandsk Foretak“, abgekürzt NUF) haben. Diese muss künftig zwingend aus der ausländischen Firma – zum Beispiel Germany Trade & Invest GmbH – und der Abkürzung „NUF“ bestehen, also „Germany Trade & Invest GmbH NUF“. Dies regelt der neue § 2-2 Absatz 15 des norwegischen Firmengesetzes (foretaksnavneloven).
Ebenfalls neu: Die Rechtsform muss – auch bei norwegischen Unternehmen – immer am Ende des Namens stehen (neuer § 2-2 Absatz 16 des norwegischen Firmengesetzes).
Das Gesetz über die Eintragung von Unternehmen (foretaksregisterloven) erhält einen geänderten § 8-1. Das öffentliche Informationsrecht erstreckte sich bislang auch auf die sogenannten D-Nummern. Dies wird sich künftig ändern: Auf D-Nummern dürfen nur Behörden und private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Kreditauskunfteien und Finanzinstitute erhalten, um sie für ihre Tätigkeiten zu verwenden.
Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2024 in Kraft.