Nicht nur österreichische GmbHs und AGs, auch andere österreichische Handelsgesellschaften (wie Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Privatstiftungen müssen sich in das (dem deutschen Handelsregister vergleichbare) Firmenbuch eintragen lassen. Dort sind auch Abfragen möglich.
Die gleiche Verpflichtung haben österreichische Einzelunternehmer mit einem jährlichen Umsatzerlös von mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren beziehungsweise einem Umsatzerlös von über einer Million Euro in einem Geschäftsjahr. Auch in Österreich liegenden Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, Europäischen Gesellschaften (SE) und Europäischen Genossenschaften (SCE) obliegt diese Registrierung.
Das Firmenbuch enthält bei allen Unternehmen unter anderem folgende allgemeine Eintragungen:
- Firmenbuchnummer, Firma, Rechtsform, Sitz und für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen;
- kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs (nach eigener Angabe des Unternehmens), Tag der Feststellung der Satzung oder des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;
- Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers oder (bei juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften) vertretungsbefugter Personen wie Geschäftsführer oder Prokuristen (einschließlich Beginn und Art der Vertretungsbefugnis);
- Vorgänge, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird; Vereinbarungen, durch die die Nachhaftung eines Unternehmensnachfolgers beschränkt wird; Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist;
- einige besondere Eintragungen bei insolventen Gesellschaften (Einzelheiten hierzu im Kapitel Insolvenzrecht dieses "Portal 21"-Länderbeitrages).
Für Aktiengesellschaften und GmbHs werden darüber hinaus die nachstehenden besonderen Eintragungen aufgenommen:
- Name und Geburtsdatum des Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und der Aufsichtsratsmitglieder;
- Höhe des Grund- oder Stammkapitals, bei Aktiengesellschaften außerdem die Art der Aktien (Nennbetragsaktien oder Stückaktien) und bei Stückaktien deren Zahl;
- Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlussstichtag;
- einige Arten von Verschmelzungen, Spaltungen und Vermögensübertragungen;
- Urteile, durch die die Gesellschaft oder ein in das Firmenbuch eingetragener Beschluss der Hauptversammlung rechtskräftig für nichtig erklärt werden;
- bei einer GmbH außerdem Name und Geburtsdatum der Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer sowie ihre Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen;
- falls ein Aktionär alle Anteile an einer Aktiengesellschaft hält: dessen Name, Geburtsdatum bzw. seine Firmenbuchnummer;
- bei börsennotierten Aktiengesellschaften: Adresse der Internetseite und der Umstand der Börsennotierung.
Die vorstehenden Eintragungen werden in das sogenannte "Hauptbuch" des Firmenbuches aufgenommen. Daneben enthält das Firmenbuch noch eine "Urkundensammlung". In dieser werden beispielsweise der Gesellschaftsvertrag oder Bilanzen verwahrt.
Die Firmenbücher werden von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht) geführt. Deren Adressen und Telefonnummern können auf dieser Internetseite der österreichischen Justiz abgefragt werden.
Germany Trade & Invest (Stand: April 2024)