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Zollbericht Oman Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Marktzugang für Fahrzeuge, Medizinprodukte und Nahrungsmittel

Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Fahrzeugen, Medizinprodukten und Nahrungsmitteln im Oman?

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Fahrzeuge

Fahrzeuge müssen den Standards des Golfkooperationsrates entsprechen. Gebrauchte Fahrzeuge können grundsätzlich nur mit einer Genehmigung von Fahrzeughändlern eingeführt werden. Dabei darf das Herstellungsdatum nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Die Fahrzeuge werden vor der Zulassung im Oman geprüft. Für Busse und LKW gilt eine Altersbeschränkung von zehn Jahren. Jedoch dürfen historische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind, eingeführt werden.

Medizinprodukte

Importeure pharmazeutischer und medizinischer, einschließlich herbaler und alternativmedizinischer Produkte müssen beim "Directorate General of Pharmaceuticals and Drug Control" des Gesundheitsministeriums registriert sein. Für den Import und Vertrieb narkotischer und psychotropischer Substanzen ist außerdem eine Lizenz notwendig. Neben der Registrierung des Importeurs ist im Voraus auch die Registrierung der Produkte zu beantragen (Antrag). Hierfür sind Produktinformationen und Bescheinigungen vorzulegen, zum Beispiel Analyse- oder Freiverkäuflichkeitszertifikate.

Für tiermedizinische Produkte ist das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Wasserresourcen zuständig. Weitere Informationen zum Gesundheitssektor im Oman finden Sie in unserem Bericht "Gesundheitssektor setzt auf private Investitionen".

Nahrungsmittel

Für die Einfuhr und den Vertrieb von Nahrungsmitteln ist eine Lizenz der lokalen Behörden notwendig. Bei der Einfuhr werden Nahrungsmittel einer Qualitätskontrolle unterzogen. Hierfür sind folgende Warenbegleitpapiere aus dem Exportland notwendig: 

  • Analyse- bzw. Gesundheitszertifikate
  • HACCP-Nachweise (Hazard Analysis Critical Control Point)
  • Halal-Zertifikat und entsprechende Etikettierung für Fleisch und fleischhaltige Erzeugnisse. Auch für andere Waren wie Süßwaren oder Kosmetika kann ein Halal-Zertifikat verlangt werden. 
  • Untersuchungsnachweis auf Schwermetalle für bestimmte Nahrungsmittel und Konsumgüter. 

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