Rechtsmeldung | Polen | E-Commerce
Polen führt neue Pflichten für digitale Plattformbetreiber ein
Die neuen Regelungen sehen eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen vor, die anderen die Durchführung von Transaktionen über diese Plattformen ermöglichen.
26.07.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Seit dem 1. Juli 2024 sind Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, Angaben zum Verkäufer und Informationen zu den Transaktionen elektronisch an die Landessteuerverwaltung zu übermitteln. Meldepflichtig sind nur die Betreiber, die den Anbietern eine Plattform zur Verfügung stellen, um folgende Geschäftstätigkeit zu ermöglichen:
- E-Commerce (Warenverkauf und Dienstleistungserbringung);
- Vermietung oder Buchung von Kraftfahrzeugen;
- Vermietung von Immobilien oder Zimmern für kurzfristige Aufenthalte.
Darüber hinaus müssen die Plattformbetreiber weitere Sorgfaltspflichten erfüllen, wie zum Beispiel die Überprüfung des Anbieterstatus, die Ermittlung des (Geschäfts-)Sitzes und die verlässliche Beurteilung der Verkäuferangaben.
Die Informationen müssen bis zum 31. Januar 2025 an die Steuerbehörde (Krajowa Administracja Skarbowa) übermittelt werden. Die Betreiber sind jedoch nicht verpflichtet Bericht über Anbieter zu erstatten,
- die im Laufe des Berichtsjahres weniger als 30 Transaktionen tätigen und
- deren Gesamtumsatz die Schwelle von 2.000 Euro nicht übersteigt.
Die Plattformbetreiber müssen bis zum 31. Dezember 2024 ein entsprechendes Meldeverfahren einführen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung droht dem Betreiber eine Geldstrafe von bis zu 1 Million Zloty (ca. 233.985 Euro).
Die Gesetzesnovelle vom 23. Mai 2024 über den Steuerinformationsaustausch mit anderen Ländern setzt die EU-Richtlinie 2021/514/EU über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung um.