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Handwerk
Das Handwerk ist in Portugal vor allem durch das Gesetzesdekret Nr. 110/2002 vom 16.4.2002 (Decreto-Lei n.° 110/2002) sowie einige Verordnungen geregelt. Dort ist unter anderem bestimmt, dass die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit die Beherrschung der damit verbundenen Kenntnisse und Techniken voraussetzt, außerdem ein ästhetisches Gespür und handwerkliches Geschick (Artikel 9 des Gesetzesdekrets 110/2002). Diese Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden. Wer diese Anforderungen erfüllt, erhält die Handwerkerlizenz („carta de artesão“), Artikel 10.Weitere Informationen zum portugiesischen Handwerk bietet die Internetseite des Centro de Formação Profissional para o Artesanato e Património (CEARTE). Zum Handwerk zählen in Portugal insbesondere weitgehend persönlich erbrachte, traditionelle Arbeiten zur individuellen sowie originären Herstellung eines Werkes. Auf der Internetseite des CEARTE ist auch ein Verzeichnis der 13 Gruppen handwerklicher Tätigkeiten in Portugal (Repertório de Actividades Artesanais) einschließlich der Untergruppen zu finden. Einzelheiten zum portugiesischen Handwerksregister enthält der Abschnitt Register dieses Länderberichts.