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Portal 21 Portugal

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Reglementierte Berufe (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

Viele Dienstleistungstätigkeiten sind in Portugal allerdings reglementierte Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft), geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU. Einen reglementierten Beruf kennzeichnet, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Eine Liste mit in Portugal reglementierten Berufen enthält eine Internet-Datenbank der Europäischen Kommission, während diese Internetseite der portugiesischen Regierung Informationen über das portugiesische Anerkennungsverfahren enthält. 

Portugal hat die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie insbesondere durch das Gesetz Nr.--Nummer 9/2009 vom 4.3.2009 (Lei n.°9/2009) umgesetzt. In einigen Bereichen bestehen aber auch spezifische Umsetzungsvorschriften, für Patentanwälte (agentes oficiais da propriedade industrial) beispielsweise im Gesetz Nr. 17/2010 vom 4.8.2010 (Lei n.º 17/2010). Eine Übersicht der Umsetzungsakte findet man im europäischen Gesetzgebungsportal Eur-Lex.

In Portugal wurde die Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen (Direção-Geral do Emprego e Relações de Trabalho) als Kontaktstelle (ponto de contacto) für die Anerkennung von Berufsqualifikationen benannt. Auf dieser Internetseite des Ministeriums findet man weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Portugal.

Berufszugang in Portugal

Das Gesetzesdekret Nr. 92/2011 vom 27.07.2011 (Decreto-Lei n.º 92/2011 de 27 de Julho) hat in Portugal ein neues System zur Regulierung des Berufszugangs etabliert (Sistema de Regulação do Acesso a Profissões – kurz: SRAP). Seitdem sind für den Zugang zu einem Beruf für Portugiesen grundsätzlich die Voraussetzungen, Diplome und Qualifikationszertifikate maßgebend, die durch den nationalen portugiesischen Katalog der Berufsqualifikationen (Catálogo Nacional de Qualificações) festgelegt werden. Für 150 Berufe sind hierdurch weiterführende Lehrgangserfordernisse oder Zertifikate der beruflichen Befähigung (certificados de aptidão profissional) entfallen. Von diesen Erleichterungen profitieren portugiesische Dienstleister unterschiedlichster Branchen, etwa Bauunternehmer (zu Genehmigungserfordernissen in diesem Bereich weiter unten in diesem Artikel), Fotografen oder Friseure.

Der nationale Katalog der Berufsqualifikationen umfasst über 300 verschiedene Berufsbilder. Er ist unterteilt in verschiedene Qualifikationsniveaus und schreibt bei manchen Berufen unter anderem eine medizinische Untersuchung oder eine Überprüfung der Zuverlässigkeit vor. Einige Berufe, etwa der des Architekten, bleiben allerdings auch in Zukunft in Portugal gesondert gesetzlich reglementiert.

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die nationale Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) hat bereits für Erleichterungen im portugiesischen Dienstleistungsrecht gesorgt. Das der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dienende, portugiesische Gesetzesdekret Nr. 92/2010 vom 26.7.2010 (Decreto-Lei n.º 92/2010) enthält in seinen ersten Kapiteln sogenannte Horizontalbestimmungen. Dies sind nicht branchenspezifische Vorschriften, die für alle unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fallenden Dienstleister gelten. Sie regeln etwa die Verwaltungsvereinfachung für Dienstleister, grundlegende Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Portugal und die Rechte von Dienstleistungsempfängern. An die Horizontalbestimmungen schließen sich im portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 92/2010 Vorschriften für bestimmte Dienstleistungssektoren an.
 

Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern

Einen Teil der Horizontalbestimmungen des portugiesischen Gesetzesdekrets Nr. 92/2010 stellen auch die Informationspflichten dar, die Dienstleister gegenüber Dienstleistungsempfängern in Portugal haben. Zu den nach Artikel 20 des Gesetzesdekrets zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsform und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Mehrwertsteueridentifikationsnummer,
  • seine Handelsregisternummer,
  • bei reglementierten Berufen (siehe oben) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum öffentlichen Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Weitere Ausführungen zu den nach dem portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 92/2010 nötigen Informationspflichten enthalten auch die Rubriken Internationales Privatrecht, Vertragsrecht, Zuständige Gerichte und Außergerichtliche Streitbeilegung dieses Länderberichts.

Null-Lizenz (Licenciamento zero)

Das ebenfalls in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erlassene, portugiesische Gesetzesdekret Nr.--Nummer 48/2011 vom 1.4.2011 (Decreto-Lei n.º 48/2011) hat nach dem System der sogenannten Null-Lizenz (Licenciamento zero) spezielle Genehmigungen für einige Dienstleistungen gestrichen, etwa die Eröffnung und das Betreiben von Restaurants, eine Tätigkeit als Metzger oder Friseur. An deren Stelle sind (nach Ablauf gewisser Übergangsfristen) gemäß dem neuen System Anzeigen beim Unternehmer Service Desk (Balcão do Empreendedor) getreten, das über das "Portal do Cidadão" online erreichbar ist. Dieses Portal fungiert überdies als portugiesischer Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Anzeigen sind allerdings mit einer Erklärung zu verbinden, dass sich der portugiesische Dienstleister an alle einschlägigen Gesetzesvorgaben hält.

Situation in ausgewählten Dienstleistungsbranchen

Auch das eben geschilderte System der Null-Lizenz führt allerdings nicht für alle portugiesischen Dienstleister zum Wegfall von Genehmigungserfordernissen. Tatsächlich gibt es derzeit (September 2023) ausweislich der Datenbank der EU-Kommission in Portugal noch 252 regulierte Berufe. Einige Beispiele:

- Bauunternehmer und Immobilienmakler

Portugiesische Bauunternehmer oder Immobilienmakler benötigen eine Genehmigung des portugiesischen Instituts für öffentliche Märkte, Immobilien und Bauwesen (Instituto dos Mercados Públicos do Immobiliário e da Construção, kurz: IMPIC; siehe dazu auch Gesetzesdekret Nr. 232/2015 vom 13.10.2015 (Decreto-Lei n.° 232/2015). Die Genehmigungsverfahren hat das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 69/2011 vom 15.6.2011 (Decreto-Lei n.° 69/2011) indes unternehmensfreundlicher ausgestaltet.

Das Gesetzesdekret Nr. 69/2011 hat für Bauunternehmen beispielsweise das bisherige Erfordernis aufgehoben, das eine bestimmte Mindestzahl von Bauführern vorschrieb. Mindestzahlen für zu beschäftigendes technisches Personal bestehen allerdings auch nach der neuen Regelung. Darüber hinaus sind weiterhin etwa ein in Bezug auf Bautätigkeiten reines Vorstrafenregister und die nötige finanzielle Leistungsfähigkeit Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Unternehmens im portugiesischen Baugewerbe.

Genehmigungen für portugiesische Bauunternehmen und Immobilienmakler, die für ein, drei oder fünf Jahre ausgegeben werden, verlängern sich automatisch. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Unternehmen ihnen auferlegte Steuern oder Strafen nicht zahlen.

Die Zeit, die dem IMPIC zur Prüfung der Genehmigungsanträge von Bauunternehmern und Immobilienmaklern eingeräumt wird, hat das neue Gesetzesdekret von 66 auf 20 (Arbeits-)Tage verringert. Danach wird unter Umständen die Genehmigung als erteilt betrachtet.

- Private Sicherheitsdienste

Das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 135/2010 vom 27.12.2010 (Decreto-Lei n.° 135/2010) hat zum 1.1.2011 die Dauer einer Genehmigung für den Betrieb eines privaten Sicherheitsdienstes auf fünf Jahre festgesetzt. Eine anschließende Erneuerung um jeweils weitere fünf Jahre ist allerdings möglich.

- Reisebüros

Mit Gesetzesdekret Nr. 61/2011 vom 6.5.2011 (Decreto-Lei n.° 61/2011) hat Portugal die Bestimmungen zur Gründung von Reisebüros gelockert. Das zuvor bestehende Genehmigungserfordernis wurde durch die Notwendigkeit ersetzt, sich in das portugiesische Nationale Register der Reise- und Tourismusagenturen (Registo Nacional das Agências de Viagens e Turismo) einzutragen.
 

- Bestattungsunternehmer

Für Bestatter in Portugal hat das in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erlassene Gesetzesdekret Nr. 109/2010 vom 14.10.2010 (Decreto-Lei n.° 109/2010) Vereinfachungen gebracht. Weitere Informationen diesbezüglich enthält der Abschnitt Register dieses Länderberichts. Genossenschaften ähnelnde associações mutualistas dürfen nunmehr ebenfalls im portugiesischen Bestattungswesen tätig werden. Auch Dienstleistungsempfänger profitieren von diesem Gesetzesdekret. Bestatter in Portugal werden unter anderem verpflichtet, sie in klarer Form über die Preise und Bedingungen der Dienstleistungen zu informieren. Darüber hinaus müssen die Bestattungsunternehmen ihnen einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten.

Handwerk

Das Handwerk ist in Portugal vor allem durch das Gesetzesdekret Nr. 110/2002 vom 16.4.2002 (Decreto-Lei n.° 110/2002) sowie einige Verordnungen geregelt. Dort ist unter anderem bestimmt, dass die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit die Beherrschung der damit verbundenen Kenntnisse und Techniken voraussetzt, außerdem ein ästhetisches Gespür und handwerkliches Geschick (Artikel 9 des Gesetzesdekrets 110/2002). Diese Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden. Wer diese Anforderungen erfüllt, erhält die Handwerkerlizenz („carta de artesão“), Artikel 10.Weitere Informationen zum portugiesischen Handwerk bietet die Internetseite des Centro de Formação Profissional para o Artesanato e Património (CEARTE). Zum Handwerk zählen in Portugal insbesondere weitgehend persönlich erbrachte, traditionelle Arbeiten zur individuellen sowie originären Herstellung eines Werkes. Auf der Internetseite des CEARTE ist auch ein Verzeichnis der 13 Gruppen handwerklicher Tätigkeiten in Portugal (Repertório de Actividades Artesanais) einschließlich der Untergruppen zu finden. Einzelheiten zum portugiesischen Handwerksregister enthält der Abschnitt Register dieses Länderberichts.

Technische Normen/Arbeitssicherheit

Nationales Normungsgremium ist das Portugiesische Institut für Qualität (Instituto Português da Qualidade; abgekürzt: IPQ). Es führt auch einen Online-Katalog (Catálogo IPQ). In diesem bietet das IPQ unter anderem nationale portugiesische Normen (Norma Portuguesa, kurz: NP) zum Erwerb an, beispielsweise die folgenden:

  • NP 42:2010 über die Einstufung von Anstrichmitteln und Lacken (Tintas e vernizes. Classificação);
  • NP 4413:2012, deren Gegenstand die Wartung von Feuerlöschern ist (Segurança contra incêndios. Manutenção de extintores);
  • NP 4433:2005, die Leitlinien für die Dokumentation bei Qualitätsmanagementsystemen enthält (Linhas de orientação para a documentação do sistema de gestão da qualidade);
  • NP 4435:2004 über Bedingungen für die Lieferung und Abnahme von Zement (Cimentos. Condições de fornecimento e recepção).

Das IPQ gibt darüber hinaus technische Normen zum Thema Arbeitsschutz in Portugal heraus, etwa:

  • NP 4397:2008 zu Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme (Sistemas de gestão da segurança e saúde do trabalho. Requisitos);
  • NP 1796:2014 über Grenzwerte bei der beruflich bedingten Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (Segurança e saúde do trabalho; Valores-limite e índices biológicos de exposição profissional a agentes químicos)
  • NP 2036:1986, die sich mit allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen an tragbare Elektrowerkzeuge befasst (Higiene e segurança no trabalho. Ferramentas portáteis. Requisitos gerais de concepção e utilização).

Germany Trade & Invest (Stand: September 2023)

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