Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Portugal

Informationspflicht für Dienstleister

In Folge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) müssen Dienstleister in Portugal bestimmte Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern erfüllen. Hierzu gehört auch, dass sie Dienstleistungsempfängern auf Anfrage Informationen über in einem Verhaltenskodex niedergelegte oder bei einem Berufsverband durchführbare außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung zur Verfügung stellen müssen. 

Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe e des portugiesischen Gesetzesdekrets Nr.  92/2010 vom 26.7.2010 (Decreto-Lei n.º 92/2010) dar. 

Germany Trade & Invest (Stand: November 2023)

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.