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Informationspflicht für Dienstleister
In Folge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) müssen Dienstleister in Portugal bestimmte Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern erfüllen. Hierzu gehört auch, dass sie Dienstleistungsempfängern auf Anfrage Informationen über in einem Verhaltenskodex niedergelegte oder bei einem Berufsverband durchführbare außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung zur Verfügung stellen müssen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe e des portugiesischen Gesetzesdekrets Nr. 92/2010 vom 26.7.2010 (Decreto-Lei n.º 92/2010) dar.
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