Rechtsbericht | Portugal | Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht in Portugal
Bei einer geschäftlichen Tätigkeit in Portugal sind vor allem steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Bedeutung. Ein erster Überblick.
15.04.2025
Von Nadine Bauer | Bonn
Hinweis: Dieser Rechtsbericht wurde erstmals am 05. April 2023 veröffentlicht und zuletzt überprüft im April 2025.
Einkommensteuer
Natürliche und juristische Personen benötigen für ihre steuerlichen Verpflichtungen eine Steueridentifikationsnummer (Número de Identificação Fiscal – NIF). Informationen zur Beantragung stellt das Portal ePortugal zur Verfügung.
Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer ist der Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares (CIRS). Für das Jahr 2025 ergeben sich gemäß Art. 68 CIRS folgende Sätze:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Bis zu 8.059 | 13 |
Über 8.059 bis zu 12.160 | 16,5 |
Über 12.160 bis zu 17.233 | 22 |
Über 17.233 bis zu 22.306 | 25 |
Über 22.306 bis zu 28.400 | 32 |
Über 28.400 bis zu 41.629 | 35,5 |
Über 41.629 bis zu 44.987 | 43,5 |
Über 44.987 bis zu 83.696 | 45 |
Über 83.696 | 48 |
Darüber hinaus wird auf den Teil der Einkünfte, der 80.000 Euro übersteigt, ein Zuschlag (Taxa adicional de solidariedade) in Höhe von 2,5 Prozent erhoben. Für den Teil des Einkommens, der 250.000 Euro übersteigt, gilt wiederum ein Steuersatz in Höhe von 5 Prozent (Art. 68-A CIRS).
Mit dem Steuerrechner Simulador IRS lässt sich die persönliche Einkommensteuer für die Vorjahre simulieren.
Doppelbesteuerungsabkommen
Gemäß dem Welteinkünfteprinzip müssen Steuerpflichtige ihre weltweit erzielten Einkünfte im Wohnsitzstaat versteuern. Auf der anderen Seite steht aufgrund des Souveränitätsprinzips dem Staat das Besteuerungsrecht zu, dem die Einkünfte zuzuordnen sind. Es besteht somit die Gefahr, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, so auch mit Portugal.
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.
Sozialversicherung
Im Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich das Tätigkeitsortprinzip. Mit anderen Worten: Man unterliegt dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem man arbeitet. Bei der Entsendung beziehungsweise grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das deutsche Sozialversicherungsrecht anwendbar. Innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen der Europäischen Union (EU) und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009. Als Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer/Selbständige weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterfällt, dient die A1-Bescheinigung. Sie ist grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit in Portugal zu beantragen, unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Grundlegende Informationen hält die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland unter Arbeiten in Portugal bereit.
Die rechtliche Grundlage der Sozialversicherung in Portugal bildet der Código dos Regimes Contributivos do Sistema Previdencial de Segurança Social (CC). Danach müssen Arbeitnehmende Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 11 Prozent des Bruttolohnes entrichten, Art. 53 CC. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 23,75 Prozent. In diesem Satz sind unter anderem Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, aber auch Elternzeit eingeschlossen. Für Selbständige gilt ein Beitragssatz in Höhe von 21,4 Prozent, Art. 168 CC.
Zur Erfassung im portugiesischen Sozialversicherungssystem ist eine Sozialversicherungsnummer (Número de Identificação da Segurança Social – NISS) erforderlich. Diese wird vom Ministério do Trabalho, Solidariedade e Segurança Social vergeben. Informationen zur Beantragung stellt das Ministerium auf dieser Webseite zur Verfügung (auf Englisch).
Lohn- und Lohnnebenkosten
Im Jahr 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida - RMMG) in Portugal 1.015 Euro pro Monat (bezogen auf 12 Monate).
Einen umfassenden Überblick mit grundlegenden Informationen zum portugiesischen Arbeitsrecht bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Portugal.
Weitere Informationen
Die portugiesische Steuerbehörde Autoridade Tributária e Aduaneira stellt umfangreiche Informationen zum Steuerrecht in englischer Sprache zu Verfügung. Einen Überblick zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Portugal gibt das Portal EURES der Europäischen Kommission.
Das Portal 21 gibt Einblicke in verschiedenste Rechtsgebiete rund um das Thema Dienstleistungen.