Zollbericht Ruanda Einfuhrabgaben
Ruanda verabschiedet steuerpolitische Maßnahmen
Dazu gehören höhere Verbrauchsteuern für Konsumgüter und neue für Kosmetik und gebrauchte Hybridfahrzeuge. Auf IKT-Geräte wird erneut Mehrwertsteuer erhoben.
06.03.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Das ruandische Finanzministerium hat am 11. Februar 2025 neue steuerliche Maßnahmen verkündet. Die Reformen sind Teil der mittelfristigen Strategie der Regierung, die Steuerbasis zu verbreitern, mehr Einnahmen zu generieren und die Steuerverwaltung zu straffen, um die Entwicklungsziele Ruandas zu finanzieren.
Wichtige steuerliche Änderungen im Haushaltsjahr 2024/2025
Auf Mobiltelefone und weitere Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wird nach jahrelanger Befreiung wieder Mehrwertsteuer in Höhe von 18 Prozent erhoben. Ausgewählte IKT-Geräte sind in Abstimmung mit dem Ministerium für IKT und Innovation (MINICT) weiterhin von der Steuer befreit.
Auf Kosmetik und Schönheitsprodukte wie Make-up, Körperlotion und Haarprodukte wird eine Verbrauchsteuer von 15 Prozent auf den cif-Wert (cost, insurance and freight) eingeführt. Kritische medizinische Kosmetik bleibt in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium von der Steuer ausgenommen.
Die Verbrauchsteuern auf einige Konsumprodukte wie Zigaretten und Bier erhöhen sich. Zudem wird eine neue Tourismusabgabe eingeführt, um Investitionen im Tourismus- und Gastgewerbesektor zu fördern.
Im Automobilsektor werden die Zulassungsgebühren für alle Fahrzeuge, einschließlich Elektrofahrzeuge, erhöht und die bestehende Treibstoffabgabe von 115 Ruanda-Franc/Liter auf 15 Prozent des cif-Wertes angepasst.
Steueränderungen für Hybridfahrzeuge im Haushaltsjahr 2025/2026
Im kommenden Haushaltsjahr führt die Regierung die Mehrwert- und Quellensteuer für alle Hybridfahrzeuge wieder ein, die Befreiung von den Einfuhrzöllen bleibt bestehen. Elektrofahrzeuge sollen weiterhin vollständig von Abgaben befreit bleiben, um umweltfreundlichen Verkehr zu fördern.
Auf gebrauchte Hybridfahrzeuge wird neben der bereits bestehenden eine zusätzliche Verbrauchsteuer erhoben. Deren Höhe richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs, um den Import neuerer Hybridfahrzeuge mit längerer Batterielebensdauer zu fördern. Die angekündigten Steuersätze betragen:
- 5 Prozent für Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind
- 10 Prozent für Fahrzeuge, die vier bis unter sieben Jahre alt sind
- 15 Prozent für Fahrzeuge, die acht Jahre und älter sind.
Darüber hinaus kündigt das Finanzministerium zusätzliche Steuermaßnahmen in verschiedenen Sektoren wie Transport und IKT an, die im nächsten Haushaltsjahr und darüber hinaus in Kraft treten sollen. Dazu gehören eine Umweltabgabe auf Einwegplastik und die Mehrwertsteuer auf fossile Brennstoffe und Gütertransporte auf der Straße.
Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 11. Februar 2025