Einzelheiten zum Eintragungsverfahren sind dem rumänischen Handelsregistergesetz (Gesetz Nr. 26/1990, Lege privind Registrul comerţului, Neuveröffentlichung in M.Of. Nr. 49/199) zu entnehmen.
Schließlich sind bei einer Gesellschaftsregistrierung in Rumänien noch die sogenannten CAEN-Codes zu beachten, die aus einem abschließenden Katalog nach der Art der gewerblichen Tätigkeit vergeben werden. Berücksichtigt werden können bei der Ersteintragung auch für die Zukunft geplante Tätigkeiten.
Die aktuell gültige CAEN-Klassifizierung beruht auf dem UNO-Standard ISIC bzw. dem EU-Standard NACE (Statistischen Klassifizierung der Systematik der Wirtschaftszweige). Die „richtige“ bzw. möglichst günstige Eingruppierung ist für etwaige Branchentarifverträge (contract colectiv de munca la nivel de ramura) sowie in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung: nur diejenigen Aufwendungen sind in Rumänien steuerlich absetzbar, die dem eingetragenen Geschäftszweck entsprechen.
In diesem Zusammenhang ist jede Gesellschaft verpflichtet, zur Kontrolle etwaiger Fehler bei der automatischen Umschreibung einen Handelsregisterauszug (extras) sowie ein sogenannte Feststellungszertifikat (certificat constatator) zu beantragen.
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2025)