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Special | Rumänien | Klimaschutzatlas

Klimaschutz-Atlas

Klimagesetze: Rahmenbedingungen sind unsicher

Die rumänische Regierung muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, um Investitionen in erneuerbare Energien zu befördern. 

Von Dominik Vorhölter | Bukarest

In Rumänien gibt es kein Gesetz, das alle Handlungsfelder des Klimawandels berücksichtigt. Es existieren diverse einzelne Gesetze, die klimarelevante Maßnahmen befördern. So verfügt Rumänien über ein Gesetz, das die Menge der Industrieemissionen regelt, ein Gesetz zur Energieeffizienz in der Industrie, ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien und ein Gesetz, das es Gebäudebesitzern einfacher machen soll, Solarmodule auf Dächern zu installieren. 

Die Regierung hat noch viel zu tun

Um die Klimaziele zu erreichen und auch um die EU-Fördermittel abrufen zu können, muss die rumänische Regierung eine Vielzahl von Gesetzesanpassungen vornehmen und auch neue Gesetze erlassen. Die Gesetzentwürfe zur Dekarbonisierung und dem schrittweisen Ersatz von Kohlekraftwerken müssen bis Mitte 2024 ausgearbeitet werden. Dafür soll die Regierung ein neues Energiegesetz vorlegen. Dieses Gesetz muss dafür sorgen, dass Behörden Genehmigungen für Investitionen in Energieprojekte einfacher erteilen. Es muss Fristen verkürzen und die Dokumentation einfacher machen. 

Geplante Klimagesetze

Bezeichnung

Inhalt

Frist für die Umsetzung *)

Wasserrahmenrichtlinie und Flutdirektive der EU

Umsetzung in nationale Gesetzgebung

September 2024

Maut- oder Steuersystem für klimaschädliche Fahrzeuge

Besteuerung von klimaschädlichen Transportmitteln

Juni 2023

Energieeffizienz: Sanierungswelle 

Anpassung: Energieeinsparung bei Gebäuden von 60 Prozent statt 30 Prozent

Dezember 2023

Dekarbonisierung

Beschluss der Roadmap zum Kohleausstieg

Juni 2023

Gesetz für erneuerbare Energien

Purchase Power Agreements, Lizenzierungen, Ersetzen von Sekundärrechtsakten

Juni 2023

* laut PlanQuelle: Nationaler Resilienz- und Aufbauplan Rumäniens

Derzeit verhandelt die Regierung über das sogenannte "Offshore-Gesetz". Es regelt unter anderem die administrative Einteilung der zur Verfügung stehenden Flächen und deren Vergabe an Investoren. Dies ist wichtig, weil das Schwarze Meer ein potenzieller Standort für Windparks ist. 

Für die Ausbeutung der rumänischen Erdgasvorkommen gibt es seit Mai 2022 einen rechtlichen Rahmen. Er regelt die Vergabe von Lizenzen für die Förderung von Erdgas und die Höhe der Sondergewinnsteuer aus den Erlösen der Erdgasverkäufe. Zudem gewährt das Gesetz zur Förderung von Öl und Gas in der Tiefsee Rumänien bei Gasverkäufen ein Vorkaufsrecht.

Sekundäre Rechtsakte verschlechtern Rahmenbedingungen

Im Bereich erneuerbare Energien gibt es darüber hinaus noch viele Fragen zu klären, etwa die der Stromabnahmeverträge oder Power Purchase Agreements, die beispielsweise Abnahmepreise für Energielieferanten festlegen. Dieser Preis enthält eine Windfall Tax, eine Steuer auf Marktlagengewinne von 80 Prozent. Davon sind Energieunternehmen betroffen, die einen Gewinn erzielen, der höher ist als 91 Euro pro Megawattstunde. Diese Maßnahmen hindern Energieversorger und -erzeuger, unter transparenten Marktbedingungen zu operieren.

Betreiber von Wind- und Solarparks fühlen sich derzeit von einem sekundären Rechtsakt gegen den Anstieg der Energiepreise im Winter 2021/2022 diskriminiert. Dabei handelt es sich um den Versuch der rumänischen Regierung, das "Energiepreis-Toolkit" der Europäischen Kommission vom Oktober 2021 umzusetzen. Ziel dabei ist, die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucher abzumildern, so auch den Strompreis. Der Staat garantiert bis 2025 einen festgelegten Höchstpreis von aktuell 26 Euro-Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer unabhängig von der Höhe des Verbrauchs. Bei Erdgas ist der Verbrauch auf maximal 50.000 Megawattstunden pro Jahr begrenzt und beträgt für Nicht-Privathaushalte 7,4 Euro-Cent pro Kilowattstunde.

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