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Rechtsbericht Russland Schiedsgerichtsbarkeit

Russland: Russian Arbitration Association

Russian Arbitration Association administriert Schiedsverfahren auf der Grundlage der UNCITRAL-Schiedsordnung.

Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 20. November 2014 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.

Die im April 2013 gegründete Russian Arbitration Association (RAA) ist eine Organisation zur Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit und des Schiedsortes Russland. Bereits im ersten Jahr ihres Bestehens hat sie mehrere Fachkonferenzen durchgeführt und eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des russischen Justizministeriums zur Reform des Schiedsverfahrensrecht vorgelegt. Seit Juli 2014 bietet die RAA die Dienstleistung einer Schiedsinstitution an und administriert Schiedsverfahren auf Grundlage der UNCITRAL-Schiedsordnung. Sie stellt eine ernst zu nehmende Alternative als mögliches Schiedsforum im Geschäftsverkehr mit Russland und den GUS-Nachbarstaaten dar.

Die RAA verfolgt das Ziel, eine moderne Schiedsinstitution nach internationalen Standards zu werden und der massenhaften Abwanderung vieler Rechtsstreitigkeiten mit Russlandbezug zu ausländischen Streitbeilegungsforen (z.B. Stockholm, London, Paris etc.) entgegenzuwirken.

Die RAA ist als eine nicht kommerzielle Organisation mit Sitz in Moskau organisiert. Zu den Mitgliedern der RAA zählen inzwischen rund 60 russische, ukrainische und internationale Anwaltskanzleien sowie rund 30 erfahrene Schiedsrechtler aus dem In- und Ausland. Dem RAA-Vorstand gehören elf renommierte Praktiker aus Moskau, St. Petersburg, Kiew, Minsk, Paris und London an.

In den von der RAA administrierten Schiedsverfahren ist eine beliebige Wahl des Schiedsortes und der Verfahrenssprache möglich. Da im Gegensatz zu der seit 1932 bestehenden russischen Schiedsinstitution MKAS (engl. Abkürzung: ICAC) auch die Wahl eines ausländischen Schiedsortes möglich ist, kommt bei der Vertragsgestaltung mit russischen Geschäftspartnern folgende „Kompromisslösung“ in Betracht: RAA als administrierende Schiedsinstitution bei einem Schiedsort im europäischen Ausland, z.B. in Berlin, Frankfurt/M. oder Zürich. Die Wahl der Schiedsrichter ist bei der RAA nicht durch eine Schiedsrichterliste eingegrenzt.

Zu den administrativen Aufgaben der RAA wird u.a. die Ersatzbestellung von Schiedsrichtern, die Verhandlung von Schiedsrichterablehnungen, die qualitätssichernde Überprüfung der Schiedsspruchentwürfe (scrutiny of draft arbitral awards, nach dem Vorbild der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit), die Verwaltung der Verfahrenskosten gehören.

Die RAA hat bereits mehrere Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, z.B. mit dem International Centre for Dispute Resolution der American Arbitration Association (ICDR/AAA) und der Ukrainian Arbitration Association (UAA).

Die RAA unterhält ferner eine umfassende Materialsammlung in russischer und englischer Sprache, die auf ihrer Internetseite frei abrufbar ist. Dort können Nutzer die nationalen Schiedsverfahrensgesetze, internationale Abkommen, die aktuelle Rechtsprechung aus dem In- und Ausland sowie zum Teil Schiedssprüche aus dem Bereich der Investitionsschiedsbarkeit abrufen. In der frei zugänglichen Schiedsrichter-Datenbank können Schiedsrichterkandidaten nach Sprache, Wohnsitz, Nationalität, Spezialisierung etc. recherchiert werden.

Darüber hinaus bietet die RAA Seminare an, die sich an Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte richten. Dabei wird u.a. das Ziel verfolgt, den Schiedsrichterpool in Russland zu vergrößern.

Auf der Internetseite findet sich auch eine RAA-Musterschiedsklausel in englischer Fassung.

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